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Gemeinsames Vorgehen gegen Sommersmog

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau befürwortet ein gesamtschweizerisches, koordiniertes Vorgehen von Bund und Kantonen gegen den Sommersmog. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz (BPUK).

Gemeinsames Vorgehen gegen Sommersmog

 

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau befürwortet ein gesamtschweizerisches, koordiniertes Vorgehen von Bund und Kantonen gegen den Sommersmog. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz (BPUK).

Die BPUK vertritt die Auffassung, dass das Problem des Sommersmogs nur mit dauerhaften Massnahmen gelöst werden kann. Dazu gehören eine Verbesserung der Abgastechnik bei Diesel- und Zweitaktmotoren, eventuell fiskalische Massnahmen, die Förderung des öffentlichen Verkehrs usw. Ergänzend zu diesen Massnahmen ist ein Konzept erarbeitet worden, das mithelfen soll, die Auswirkungen bei ausserordentlichen Belastungssituationen zu lindern. Gedacht wurde dabei beispielsweise an den Hitzesommer 2003. In Anlehnung an die EU-Richtlinien beinhaltet dieses Konzept eine Informations- und eine Alarmstufe.

Bei Erreichen des Immissionsgrenzwertes von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter wird automatisch eine Information an die Medien und an interessierte Kreise versandt. Darin werden unter anderem die genauen Daten zur Ozonkonzentration, die voraussichtliche weitere Entwicklung sowie Verhaltensempfehlungen formuliert. Bei Erreichen und ständiger Überschreitung der europäischen Alarmschwelle von 240 Mikrogramm pro Kubikmeter werden sofort Massnahmen angeordnet, zum Beispiel eine Einschränkung des Gebrauchs von Zweitakt- und anderen hochbelastenden Fahrzeugen.

Diesem Konzept stimmt der Regierungsrat zu. Insbesondere erachtet er das zweistufige Vorgehen mit Informations- und Alarmstufe als richtig und zweckmässig. Dieses Vorgehen entspricht demjenigen der EU und ist demzufolge für die Grenzkantone von einiger Bedeutung. Der Regierungsrat ist aber der Ansicht, dass die Beurteilung der jeweiligen Ozonbelastung und die Auslösung der einzelnen Massnahmen zwingend regional und nicht gesamtschweizerisch erfolgen muss. Nur auf diese Weise könne den unterschiedlichen Belastungssituationen in den einzelnen Regionen Rechnung getragen werden.

Noch wenig konkret erscheinen dem Regierungsrat die Massnahmen, welche bei einer Überschreitung des Immissionswertes von 240 Mikrogramm pro Kubikmeter zu ergreifen sind. Er regt deshalb an, dass die einzelnen Schritte für die jeweiligen Regionen bereits vorgängig detailliert ausgearbeitet werden.