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Grundlage für den Nachrichtendienst schaffen

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die Schaffung einer einheitlichen formellen gesetzlichen Grundlage für die nachrichtendienstliche Tätigkeit zugunsten der inneren Sicherheit der Schweiz. Dennoch macht er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund einige Vorbehalte zu den vorgeschlagenen Bestimmungen.

Diese Vorlage soll eine einheitliche, formell gesetzliche Grundlage für den zivilen Nachrichtendienst der Schweiz (Nachrichtendienst des Bundes) schaffen. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) beschafft Informationen, analysiert diese, wertet sie aus und leitet sie weiter mit dem Ziel, Entscheidungsträger aller Stufen mit Informationen zu versorgen, die diese benötigen, um ihre Führungsaufgabe situations- und zeitgerecht wahrnehmen zu können. Der NDB gehört wie die Armee, die Aussenpolitik und die Polizei zu den sicherheitspolitischen Instrumenten des Bundes. Das zentrale Anliegen der Vorlage besteht darin, Tätigkeit, Beauftragung und Kontrolle des Nachrichtendienstes gesetzlich zu regeln. Damit soll der NDB in die Lage versetzt werden, im Sinne der Prävention einen substanziellen Beitrag für die Sicherheit der Schweiz und ihrer Bevölkerung zu leisten.
 
Mit diesen Anliegen ist der Regierungsrat einverstanden, hingegen lehnt er die Regelungen über die Tätigkeit der kantonalen Vollzugsdienste ab. Diese Tätigkeit obliegt im Kanton Thurgau innerhalb der Kantonspolizei dem Informationsdienst der Kriminalpolizei. So bemängelt der Regierungsrat, dass trotz der Steuerung der kantonalen Vollzugsdienste durch den Bund diese in den allermeisten Bestimmungen des neuen Gesetzes nicht erwähnt sind. Es werde vielmehr nur vom NDB gesprochen. Wenn der Bundesrat aber davon ausgehe, dass die kantonalen Informationsdienste weitgehend vom NDB gesteuert würden und in seiner Verantwortlichkeit liegen, dann solle dies auch im neuen Gesetz konsequent zum Ausdruck gebracht werden.
 
Im Weiteren verlangt der Regierungsrat, dass bei einem Gesetz, das wie das vorliegende Grundrechtseingriffe vorsieht, höhere Anforderungen an die Klarheit der Vorschriften gestellt werden. Und schliesslich fehlen dem Regierungsrat Angaben über die Finanzierung von zusätzlichen Stellen bei den kantonalen Informationsdiensten, obwohl das neue Nachrichtendienstgesetz insgesamt den kantonalen Vollzugsdiensten deutlich mehr Arbeit bringen werde. Der Bundesrat müsse zum Ausdruck bringen, dass er bereit sei, diese zusätzlichen Aufwendungen der kantonalen Vollzugsdienste entsprechend zu entschädigen.

Vernehmlassungsantwort Nachrichtendienstgesetz  [PDF, 165 KB]

Fragebogen Nachrichtendienstgesetz  [PDF, 51.0 KB]