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Eignungsabklärung für künftige Lehrerinnen und Lehrer

Seit der Eröffnung der Pädagogischen Hochschule Thurgau (PHTG) im Herbst 2003 hat sich das bisherige Lehrerseminar schrittweise zur Pädagogischen Maturitätsschule (PMS) gewandelt, die im Rahmen des sogenannten Thurgauer Modells der Lehrerbildung mit der PHTG aber eng verbunden bleibt. Dieser Veränderungsprozess macht auch die Anpassung von Verordnungen und Regelungen notwendig, die der Regierungsrat jetzt genehmigt hat.

Eignungsabklärung für künftige Lehrerinnen und Lehrer

 

Seit der Eröffnung der Pädagogischen Hochschule Thurgau (PHTG) im Herbst 2003 hat sich das bisherige Lehrerseminar schrittweise zur Pädagogischen Maturitätsschule (PMS) gewandelt, die im Rahmen des sogenannten Thurgauer Modells der Lehrerbildung mit der PHTG aber eng verbunden bleibt. Dieser Veränderungsprozess macht auch die Anpassung von Verordnungen und Regelungen notwendig, die der Regierungsrat jetzt genehmigt hat.

Neben ihrer Aufgabe, mit einer vierjährigen Ausbildung zur Matura gemäss neuem Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) zu führen, hat die Pädagogische Maturitätsschule (PMS) den Auftrag, in ihrer Ausbildung eine berufliche Grundausbildung im Umfang von einem Jahr zu vermitteln. Dieser berufsbildende Anteil muss genau abgestimmt sein auf das erste Studienjahr an der PHTG, das sogenannte Basisstudium, da die Absolventinnen und Absolventen der PMS gemäss dem Thurgauer Modell direkt ins zweite Jahr der PHTG übertreten können. Ihre Ausbildung verkürzt sich dadurch um ein Jahr.

Abklärung der Berufseignung geregelt

Mit einer Ergänzung der Verordnung über die Promotion und die Maturitätsprüfung an der PMS wird zunächst auch formell festgelegt, aus welchen Elementen die berufliche Grundausbildung besteht. Es sind dies in erster Linie berufspraktische Tätigkeiten (Praktika), aber auch mehr theoretische Anteile wie Allgemeine Didaktik. Im Weiteren wird mit der geänderten Verordnung aber vor allem auch die Eignungsabklärung geregelt, die ebenfalls einen wichtigen Bestandteil der beruflichen Grundausbildung darstellt. Die Abklärung über die Berufseignung an der Pädagogischen Maturitätsschule entspricht jener, die an der PHTG im Laufe des ersten Studienjahres (Basisstudium) vorgenommen wird und die auch dort darüber entscheidet, ob der Übertritt ins zweite Studienjahr möglich ist.

Praxislehrkräfte werden zu Beauftragten

Eine weitere Anpassung ist bezüglich der Praxislehrkräfte notwendig. Sowohl die Studentinnen und Studenten der PHTG wie die Schülerinnen und Schüler der PMS absolvieren Praktika bei erfahrenen Lehrkräften der Volksschule. Bisher hatten diese den Status von Lehrkräften des Lehrerseminars und waren in der Rechtsstellungsverordnung entsprechend aufgeführt. Bei der PHTG sind sie jedoch in einem Auftragsverhältnis beschäftigt. Aus Gründen der Gleichbehandlung wird dies künftig auch bei jenen Lehrkräften so gehandhabt, die im Auftrag der Pädagogischen Maturitätsschule tätig sind.

Da die dazu notwendige Änderung der Verordnung über die Rechtsstellung der Lehrkräfte an den Berufs- und Mittelschulen erst auf das neue Schuljahr in Kraft tritt, konnten auch die Veränderungen berücksichtigt werden, die sich aus der Aufhebung des Kindergärtnerinnenseminars Amriswil auf Ende des laufenden Schuljahres ergeben.

Berufspraktische Ausbildung weiterentwickeln

An der PHTG wird die berufspraktische Ausbildung weiterentwickelt, wobei es vor allem um die Aus- und Weiterbildung der Praxislehrkräfte, aber auch um die Zusammenarbeit zwischen Praxislehrkräften und Dozentinnen und Dozenten der PHTG geht. Auch in diesem Bereich muss die PMS mit der PHTG gleichziehen. Die Aus- und Weiterbildung der Praxislehrkräfte ist eine gemeinsame Aufgabe der PMS und der PHTG, weshalb sich die PMS auch an den entstehenden Kosten beteiligen muss, was unter anderem in einem weiteren Beschluss des Regierungsrates geregelt wird.

Übungsschulen gehen an die Schulgemeinde Kreuzlingen

Im Zuge der Veränderungen in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung wurde auch die Situation der Übungsschulen im Schulhaus Egelsee (Realschule) und im Schulhaus Felsenschlössli (Primarschule) überprüft, die bisher vom Lehrerseminar geführt wurden. Die Abklärungen haben ergeben, dass die Übungsschulen ihre vormalige Bedeutung für die berufspraktische Ausbildung weitgehend verloren haben, da auf Grund der grossen Zahl von benötigten Praktikumsplätzen die Zusammenarbeit mit einer grösseren Zahl von Schulen notwendig ist. Die bisherigen Übungsschulen werden daher künftig nicht mehr von den Lehrerbildungsstätten geführt, sondern als Schulabteilungen in die Schulgemeinde Kreuzlingen integriert. Diese hat sich bereit geklärt, das besondere Modell des altersgemischten Lernens, das an der Unterstufe im Schulhaus Felsenschlössli umgesetzt wird und das mit einem Anerkennungspreis ausgezeichnet worden ist, weiterzuführen.