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Prinzip des fairen Lastenausgleichs soll verbindlich werden

Der Grosse Rat des Kantons Thurgau greift erstmals direkt in die Diskussionen um den Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend den Be-trieb des Flughafens Zürich ein. In einem am 30. Mai 2013 verschickten Schreiben an alle eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier geben die Fraktionen der im Grossen Rat des Kantons Thurgau vertretenen politischen Parteien ihrer Befürchtung Ausdruck, dass der Thurgau zum Hauptverlierer bei der Umsetzung des Staatsvertrages werden könnte. Sie rufen dazu auf, das Prinzip des fairen Lastenausgleichs als verbindliche Leitschnur für die innerstaatliche Umsetzung der neuen Regelungen zu verankern.

Der Staatsvertrag betreffend Flughafen Zürich steht vor den Beratungen in den eidgenössischen Räten. Tritt der Vertrag in Kraft, müssen als Folge der verlängerten Sperrzeiten für die Benutzung des Süddeutschen Luftraums rund 20‘000 zusätzliche Flugbewegungen über Schweizer Hoheitsgebiet abgewickelt werden. Im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung hatte die zuständige Bundesrätin Doris Leuthard dem Kanton Thurgau zugesichert, absehbare Zusatzbelastungen würden durch adäquate Massnahmen angemessen kompensiert. Seine Vorstellungen hinsichtlich der flugbetrieblichen Umsetzung des Staatsvertrags wollte der Bundesrat ursprünglich in einem Zusatzbericht zur Botschaft zum Staatsvertrag zuhanden der eidgenössischen Räte darlegen. Dies ist bislang aber nicht erfolgt, weshalb das eidgenössische Parlament über den Vertrag beraten wird, ohne dass innerschweizerischen Auswirkungen bekannt sind.
 
Vor diesem Hintergrund bitten die Thurgauer Parlamentarierinnen und Parlamentarier in ihrem Schreiben ihre eidgenössischen Kolleginnen und Kollegen, darauf hinzuwirken, dass dem Prinzip des fairen Lastenausgleichs Nachachtung verschafft wird. Nach Auffassung der Fraktionen des Grossen Rates kann es nur auf dieser Basis eine langfristig tragfähige Lösung für den Betrieb des Flughafens Zürich geben. Sollte der versprochene Bericht dem Parlament nicht noch vor Abschluss der Beratungen zum Staatsvertrag vorgelegt werden, so wäre der Bundesrat mindestens im Ratifizierungsbeschluss - oder allenfalls mit anderen geeigneten parlamentarischen Mitteln - auf dieses Prinzip zu verpflichten. Wie aus dem Schreiben hervorgeht, wird Nationalrat Hansjörg Walter im Namen aller Thurgauer Nationalrätinnen und Nationalräte einen entsprechenden Antrag stellen.
 
Mit diesem Vorgehen stärkt der Grosse Rat auch die Haltung des Regierungsrates, der schon immer auf einen fairen Lastenausgleich gedrängt hat.

Brief Staatsvertrag Flughafen  [PDF, 27.0 KB]