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Finanzielle Unterstützung für Blinde und Sehbehinderte

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau gewährt der Obvita Sehberatung für die Jahre 2013 bis 2015 einen Beitrag von jährlich 30 000 Franken aus dem Wittelsbach’schen Blindenfonds. Die Obvita ist eine wichtige Beratungsstelle für blinde und sehbehinderte Menschen in der Ostschweiz. Als Anlaufstellen dienen Beratungsstellen in St.Gallen und Frauenfeld.

Die Leistungen der Obvita Sehberatung werden vom Bundesamt für Sozialversicherung nur zur Hälfte finanziert. Die andere Hälfte wird weder durch die Grundversicherung noch durch die Zusatzversicherung der Krankenkassen gedeckt. Den Betroffenen fehlen fast immer die Mittel, um die Leistungen selber zu bezahlen, da viele Sehbehinderte IV-Renten und Ergänzungsleistungen beziehen. Sie beteiligen sich demzufolge nur mit einer kleinen Jahrespauschale. Dadurch entsteht in den Beratungsstellen in St.Gallen und Frauenfeld jährlich ein beträchtliches Defizit.
Damit keine Leistungen für die Sehberatung gestrichen werden müssen, leistet der Kanton Thurgau nun einen jährlichen Finanzierungsbeitrag für die Jahre 2013 bis 2015. Der Betrag wird dem Wittelsbach’schen Blindenfonds entnommen. Dieser Fonds bezweckt, aus den Zinserträgen bedürftige Menschen zu unterstützen. Dabei werden Blinde und Sehbehinderte bevorzugt berücksichtigt. Die Obvita hat zum Ziel, diesen Menschen Arbeit, Wohnen und Bildung zu ermöglichen.