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Gesetzliche Grundlage für Geleitete Schulen schaffen

Aufgrund der positiven Erfahrungen im Schulversuch und der Zustimmung im Vernehmlassungsverfahren möchte der Regierungsrat des Kantons Thurgau die Geleiteten Schulen noch vor dem Ablauf der Gesamtversuchsphase gesetzlich verankern. Er unterbreitet deshalb dem Grossen Rat eine entsprechende Botschaft.

Gesetzliche Grundlage für Geleitete Schulen schaffen

 

Aufgrund der positiven Erfahrungen im Schulversuch und der Zustimmung im Vernehmlassungsverfahren möchte der Regierungsrat des Kantons Thurgau die Geleiteten Schulen noch vor dem Ablauf der Gesamtversuchsphase gesetzlich verankern. Er unterbreitet deshalb dem Grossen Rat eine entsprechende Botschaft.

Der Regierungsrat beurteilt die Erfahrungen mit geleiteten Schulen insgesamt als sehr positiv. Die breite Anerkennung in weiten Kreisen und die Vielzahl der Bewerbungen um Aufnahme in den Schulversuch haben ihn nun veranlasst, noch vor dem Ablauf der Gesamtversuchsphase die gesetzliche Verankerung einzuleiten. Basis dazu bildet auch eine breite Vernehmlassung, die von Anfang Oktober 2004 bis Ende Januar 2005 durchgeführt wurde.
Bereits im Jahr 2001 wurde der Versuch mit geleiteten Schulen in sieben Schulen im Kanton Thurgau gestartet. Ausgangspunkt dafür bildete eine nicht nur im Kanton Thurgau feststellbare rasante Beschleunigung der Veränderungen im Umfeld der Schule, die für das ganze System zu einer immer stärkeren Belastung führte. Die Schulbehörden, welche die Schulen bis anhin mit grossem Erfolg führten, gelangten unter dem steigenden Arbeitsanfall teilweise an die Belastungsgrenzen. In weiten Teilen der Schweiz entwickelten sich Bemühungen für eine nachhaltige Entlastung des Systems durch die Einsetzung von Schulleitungen.
Die im Rahmen des Versuchs gemachten Erfahrungen mit den neuen Leitungsstrukturen erwiesen sich insgesamt als positiv. So brachten geleitete Schulen beispielsweise eine wirksame Entlastung in der Behördentätigkeit, eine verstärkte Information und Mitwirkung der Eltern und auch ein besseres Arbeitsklima in den Schulen. Geleitete Schulen erwiesen sich bei der Umsetzung und Konsolidierung von Entwicklungsschritten den traditionell geführten eindeutig überlegen.
Auch in der Vernehmlassung wurde die Einführung geleiteter Schulen sowohl von den Schulgemeinden als auch von der Lehrerschaft, den politischen Parteien und den Verbänden begrüsst. Es wurde anerkannt, dass sich dadurch die Führung der Schule verbessern lässt und die Behörden wirksam entlastet werden. Namentlich aus Rücksicht auf kleine Schulgemeinden soll aber auf eine allgemeine Pflicht zur Einsetzung von Schulleitungen verzichtet werden. Die Führung einer Schule kann auch durch gleichwertige Strukturen, zum Beispiel direkt durch ein Mitglied der Schulvorsteherschaft, gewährleistet werden. Dabei müssen die Qualitätsvorgaben des Kantons in gleicher Weise erfüllt werden wie mit einer eingesetzten Schulleitung. Die Vorgaben zur Sicherung der Qualität in den Schulen will der Kanton in einer Ausführungsverordnung festlegen.
Die vorgelegte Regelung sieht vor, dass in geleiteten Schulen der Behörde die Aufgabe zufällt, die Grundlagen für den Schulbetrieb zu regeln und zu überwachen. Die Schulbehörde soll den Betrieb über die Schulleitung und mit den strategischen Instrumenten Personalpolitik, Zielsetzung, Evaluation, Finanzen, Information und Infrastruktur führen. Die Schulleiter oder Schulleiterinnen führen die unterstellte Schuleinheit in pädagogischer und personeller Hinsicht direkt und unmittelbar. Sie tragen auch die Verantwortung für die Umsetzung des schulinternen Qualitätsmanagements. Dies setzt breite pädagogische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse voraus.
Die Schulleitungen werden einheitlich nach Massgabe des Gemeinderechts angestellt. Auch wenn sie noch teilweise unterrichten, unterstehen sie nicht mehr der Rechtstellungsverordnung der Lehrkräfte. Der Kanton legt die Anstellungsvoraussetzungen fest und regelt die Grundsätze der Besoldung.
Bei Einsetzung von Schulleitungen im ganzen Kanton ergeben sich einschliesslich der zu erwartenden Kosten für Sekretariate Aufwendungen von insgesamt rund 10,8 Millionen Franken. 10,2 Millionen Franken machen die Löhne für die Schulleitungen aus, die Infrastruktur und die Sekretariate verursachen weitere Mehrkosten von jährlich 2,3 Millionen Franken. Dem stehen Einsparungen bei den Behördenentschädigungen in der Höhe von 1,7 Millionen Franken gegenüber. Der Kanton übernimmt rund die Hälfte der Kosten. Der Beitrag wird durch eine entsprechende Anerkennung im Beitragswesen gewährleistet.
Unter Berücksichtigung der mit der gesetzlichen Verankerung wegfallenden Projektbeiträge des Kantons von jährlich rund drei Millionen Franken ergeben sich auf Kantonsebene noch Mehrkosten von etwas über zwei Millionen Franken. Dieser Betrag wird aufgrund sinkender Schülerzahlen in den nächsten Jahren noch abnehmen.

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