Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Transport von Bienen wegen Feuerbrand eingeschränkt

Da Bienen bei der Übertragung des Feuerbrandes eine wesentliche Rolle spielen, hat der Regierungsrat ein Verbot für den Transport von Bienen ab 1. April bis 31. Mai, respektive 30. Juni 2005 erlassen.

Transport von Bienen wegen Feuerbrand eingeschränkt

 

Da Bienen bei der Übertragung des Feuerbrandes eine wesentliche Rolle spielen, hat der Regierungsrat ein Verbot für den Transport von Bienen ab 1. April bis 31. Mai, respektive 30. Juni 2005 erlassen.

Die Bakterien des Feuerbrandes können an der Körperoberfläche oder im Darmtrakt der Bienen bis zu zwei Tage überleben. Werden Bienen also in einem Befallsgebiet eingesperrt und am anderen Tag in einem befallsarmen Gebiet freigelassen, ist das Risiko einer Verschleppung des Feuerbrandes gross.

Zum Schutz des Kernobstes hat darum der Regierungsrat eine Sperrfrist für das Verstellen von Bienen innerhalb des gesamten Kantons Thurgau vom 1. April bis zum 31. Mai 2005 erlassen. Der Transport von Bienen aus dem Thurgau in vom Feuerbrand nicht befallene Gebiete anderer Kantone ist vom 1. April bis zum 30. Juni 2005 verboten. Werden Bienen im Juni innerhalb des Kantons transportiert, ist spätestens zwei Arbeitstage vorher die Fachstelle Pflanzenschutz und Ökologie des LBBZ Arenenberg zu benachrichtigen (Fax 071 663 33 19 oder E-Mail urs.muellerNULL@tg.ch. Von den Verboten ausgenommen sind Bienen, die in Höhenlagen ab 1200 Meter über Meer verbracht werden oder die vor dem Ortswechsel während mindestens 48 Stunden eingesperrt wurden.