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Keine Steuerbefreiung für Pistenfahrzeuge

Mit einer Gesetzesänderung will der Bund die Treibstoffe, die für Pistenfahrzeuge verwendet werden, von der Mineralölsteuer befreien. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt diese Steuerbefreiung ab, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort.

Eine vom Parlament überwiesene Motion beauftragt den Bundesrat, eine Änderung des Mineralölsteuergesetzes vorzuschlagen. Treibstoffe, die für Pistenfahrzeuge verwendet werden, sollen in dem Umfang von der Steuerpflicht befreit werden, als diese Mittel für Aufwendungen für den Strassenverkehr bestimmt sind. Der Thurgauer Regierungsrat erachtet dieses Vorhaben, eine spezielle Fahrzeugkategorie von den Steuern zu befreien, als inakzeptabel. Im Umkehrschluss würde dies bedeuten, dass Treibstoffe, die nicht im Strassenverkehr verbraucht werden, immer von der Steuerpflicht zu befreien wären. Somit müssten auch der Treibstoffverbrauch für Baumaschinen, Rasenmäher, Notstromaggregate etc. teilweise steuerbefreit werden. Die mit der Gesetzesvorlage neu vorgesehenen Rückerstattungen würden die Einnahmen in der Bundesstrassenkasse um jährlich 8 bis 13 Millionen Franken reduzieren, wobei dies auch die Kantone treffen würde. Der Kanton Thurgau müsste mit einem jährlichen Einnahmenausfall von mindestens 200 000 Franken rechnen, die der Spezialfinanzierung des Kantonsstrassenbaus nicht mehr zur Verfügung stünden. Die vorgeschlagene Begünstigung der Pistenfahrzeuge entspreche einer Subvention zu Gunsten der Tourismusindustrie und sei als solche abzulehnen, begründet der Regierungsrat weiter. Eine Steuerbefreiung für Pistenfahrzeuge sei nicht im volkswirtschaftlichen Interesse, sondern nur im Interesse der Wintersportindustrie.

Gegen die vorgesehene Kompetenzdelegation für Steuerbefreiungen im Rahmen der diplomatischen und konsularischen Beziehungen zu Gunsten der Steuerbehörde hat der Regierungsrat nichts einzuwenden.

Vernehmlassungsantwort Mineralölsteuergesetz Pistenfahrzeuge  [PDF, 70.0 KB]