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Mit Vorschlag für neues Einbürgerungsverfahren einverstanden

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit dem Vorschlag der Staatspolitischen Kommission des Ständerates für ein neues Einbürgerungsverfahren einverstanden. Künftig sollen die Kantone für die Gestaltung dieses Verfahrens zuständig sein.

Mit Vorschlag für neues Einbürgerungsverfahren einverstanden

 

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit dem Vorschlag der Staatspolitischen Kommission des Ständerates für ein neues Einbürgerungsverfahren einverstanden. Künftig sollen die Kantone für die Gestaltung dieses Verfahrens zuständig sein.

Zwei Bundesgerichtsentscheide vom 9. Juli 2003 im Bereich des Bürgerrechts haben zahlreiche Diskussionen und politische Vorstösse provoziert. Mit dem ersten Urteil lehnte (kassierte) das Bundesgericht erstmals einen als diskriminierend eingestuften Einbürgerungsentscheid einer Gemeinde ab. Mit dem zweiten Urteil erklärte es Urnenabstimmungen bei Einbürgerungsentscheiden für generell verfassungswidrig.

Aufgrund einer parlamentarischen Initiative von Ständerat Thomas Pfister präsentiert nun die Staatspolitische Kommission (SPK) eine Gesetzesvorlage, die sowohl der Einbürgerungsdemokratie als auch den Anforderungen des Rechtsstaates gerecht werden will. Als Lösung wird vorgeschlagen, dass die Kantone das Einbürgerungsverfahren bestimmen und dass ablehnende Einbürgerungsentscheide zu begründen sind. Zudem sieht der Gesetzesentwurf vor, dass ebenfalls auf kantonaler Ebene ein Beschwerderecht gegen ordentliche Einbürgerungen verankert wird. Weitere Vorschriften schützen die Privatsphäre der Bewerberin oder des Bewerbers.

Der Regierungsrat begrüsst den Vorentwurf der SPK und erklärt sich mit der skizzierten Umsetzung der Initiative Pfister grundsätzlich einverstanden. Mit dem Lösungsvorschlag kann seiner Auffassung nach ein Beitrag geleistet werden, die aufgrund der Rechtssprechung entstandene Verunsicherung im Einbürgerungsverfahren zu klären und den Weg für die auch im Kanton Thurgau notwendige Anpassung des Kantons- und Gemeindebürgerrechtsgesetzes zu ebnen.

In einem Vorbehalt zum SPK-Vorschlag weist der Regierungsrat darauf hin, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör und die daraus abgeleitete Begründungspflicht nur dann gewahrt werden kann, wenn die Gründe für eine allfällige Ablehnung einer Einbürgerung durch die Stimmberechtigten mindestens im Kern bereits vor dem Entscheid ersichtlich sind.

Dies bedeutet, dass das Einbürgerungsverfahren so ausgestaltet werden muss, dass die stimmberechtigten Personen im Vorfeld beziehungsweise an einer Gemeindeversammlung einen mindestens rudimentär begründeten Ablehnungsantrag stellen müssen, zu dem sich die einbürgerungswillige Person ebenfalls vor dem Entscheid äussern können muss. Dabei muss es sich allerdings um neue Vorbringen handeln. Nach Ansicht des Regierungsrates reicht es rechtlich nicht, wenn zum Beispiel die Behörde anstelle des entscheidenden Stimmvolkes eine Begründung für einen ablehnenden Entscheid quasi von Grund auf selbst «erfindet».