Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Verbesserungsbedarf bei den Verordnungen zum Chemikalienrecht

In den Verordnungsentwürfen der eidgenössischen Departemente EDI und UVEK zum neuen Chemikalienrecht stellt der Regierungsrat des Kantons Thurgau einen gewissen Verbesserungsbedarf fest und stellt in der Vernehmlassungsantwort entsprechende Anträge.

Verbesserungsbedarf bei den Verordnungen zum Chemikalienrecht

 

In den Verordnungsentwürfen der eidgenössischen Departemente EDI und UVEK zum neuen Chemikalienrecht stellt der Regierungsrat des Kantons Thurgau einen gewissen Verbesserungsbedarf fest und stellt in der Vernehmlassungsantwort entsprechende Anträge.

Das Verordnungspaket zum neuen Chemikalienrecht umfasst Verordnungen der eidgenössischen Departemente des Innern (EDI) sowie für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Die Verordnungsentwürfe beruhen auf dem Chemikaliengesetz und dem Umweltschutzgesetz. Mit dem zukünftigen Chemikalienrecht sollen Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien geschützt werden. Gleichzeitig werden eine EG-Kompatibilität erreicht, Handelshemmnisse mit der EU abgebaut und eine Anpassung an den aktuellen Stand der Wissenschaft und der Forschung vorgenommen. Das Chemikaliengesetz und das Verordnungsrecht treten voraussichtlich Mitte dieses Jahres in Kraft. Sie ersetzen das Giftgesetz und die Stoffverordnung.

Der Regierungsrat stellt einleitend fest, dass die (je fünf) zur Vernehmlassung stehenden Departementsverordnungen nur sehr beschränkt beurteilt werden können, weil die übergeordneten Rechtstexte noch nicht in einer vom Bundesrat genehmigten Fassung vorliegen. Auch erweise sich als Nachteil, dass unterschiedliche Zuständigkeiten für die Fachbewilligungsverordnungen festgelegt worden seien und dass die beiden Departemente ihre Verordnungsentwürfe nur mangelhaft koordiniert hätten.

Infolge eines unzureichenden Detaillierungsgrades an verschiedenen Stellen befürchtet der Regierungsrat zudem Vollzugs- und Interpretationsprobleme. Verbesserungsbedarf sieht er auch bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern. Vorschriften über die fachlichen Kenntnisse für Personen, die solche Datenblätter erstellen, seien dringend notwendig, um das Schutzniveau der Chemikaliengesetzgebung zu gewährleisten.

Bei den Verordnungen des UVEK über die Fachbewilligungen stellt der Regierungsrat den Antrag, die Reglemente über die Fachprüfungen mit Bestimmungen über Inhalt, Wiederholungen und Bewertung zu ergänzen. Weiter fordert er, dass in einem Betrieb, wo bewilligungspflichtige Tätigkeiten ausgeführt werden, mindestens eine Person mit der entsprechenden Fachbewilligung vorhanden sei muss. Auch die Anerkennung von Berufserfahrung zum Bezug einer Fachbewilligung soll nach dem Wunsch des Regierungsrates stärker, beziehungsweise analog den zu den Vorschriften des EDI gewichtet werden.  

 

open positions