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Goldschatz wird ab Mai verteilt

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau zeigt sich sehr erfreut über den Beschluss des Bankrates der Nationalbank, zwei Drittel des Erlöses aus den Goldreserven der Nationalbank den Kantonen bereits ab Mai dieses Jahres zukommen zu lassen. Er will den Betrag von 420 Millionen Franken für den Kanton Thurgau nachhaltig und zukunftsorientiert einsetzen.

Goldschatz wird ab Mai verteilt

 

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau zeigt sich sehr erfreut über den Beschluss des Bankrates der Nationalbank, zwei Drittel des Erlöses aus den Goldreserven der Nationalbank den Kantonen bereits ab Mai dieses Jahres zukommen zu lassen. Er will den Betrag von 420 Millionen Franken für den Kanton Thurgau nachhaltig und zukunftsorientiert einsetzen.

Mit grosser Genugtuung hat der Regierungsrat den Beschluss der Nationalbank aufgenommen. Wie bereits beim Grundsatzentscheid des Bundesrates bekannt gegeben, will der Regierungsrat diesen Sonderertrag zum Wohl des Volkes, unter Berücksichtigung der von der Gesellschaft und Gemeinschaft erwarteten Prioritäten einsetzen. Die Verwendung soll dosiert und auf Beständigkeit bedacht ausgerichtet werden. Der Regierungsrat trägt für eine zielgerichtete Verwendung der Mittel die Verantwortung. Er ist dabei gestützt auf die Budgethoheit des Grossen Rates auf das koordinierte Mitwirken des Parlaments angewiesen.

Mit der Überweisung des Sonderertrages fliessen dem Kanton rund 420 Millionen Franken zu. Dieser Betrag soll zum einen Teil für den Schuldenabbau und zu einem anderen Teil als Kapitalanlage verwendet werden. Der Regierungsrat beabsichtigt, 270 Millionen Franken für den Schuldenabbau einzusetzen, die restlichen 150 Millionen Franken sollen als Kapitalanlage sicher angelegt werden. Als Folge davon wird mit einer jährlichen Entlastung der Laufenden Rechnung von total rund 13 Millionen Franken gerechnet.

Buchhalterisch gesehen ist der Sonderertrag in der Laufenden Rechnung als Ertrag zu verbuchen. In Anbetracht der Ausserordentlichkeit ist gleichzeitig eine Neutralisierung vorzunehmen. Somit wirken sich die einmalige Überweisung und Verbuchung in der Erfolgsrechnung nur umsatzmässig, nicht aber erfolgswirksam aus. Der Regierungsrat sieht folgende Zuweisung und Verbuchung vor: Überführung ins Eigenkapital 150 Millionen, Bildung einer Reserve 150 Millionen, zusätzliche Abschreibungen 100 Millionen, Einlagen in Spezialfinanzierungen 20 Millionen.