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Vereinbarungen für die Erneuerung von Eisenbahn-Infrastrukturen zugestimmt

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zwei Vereinbarungen zur Erneuerung von Eisenbahn-Infrastrukturen zugestimmt. Einerseits handelt es sich um einen Nachtrag zur Vereinbarung mit der ehemaligen BT betreffend den Ersatz der Waldackerbrücke in St. Gallen in der Höhe von 120 400 Franken. Die zweite Vereinbarung mit der SOB betrifft die Erneuerung der Gleisanlagen zwischen Roggwil-Berg und Wittenbach mit einem Kostenanteil von 481 600 Franken.

Vereinbarungen für die Erneuerung von Eisenbahn-Infrastrukturen zugestimmt

 

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zwei Vereinbarungen zur Erneuerung von Eisenbahn-Infrastrukturen zugestimmt. Einerseits handelt es sich um einen Nachtrag zur Vereinbarung mit der ehemaligen BT betreffend den Ersatz der Waldackerbrücke in St. Gallen in der Höhe von 120 400 Franken. Die zweite Vereinbarung mit der SOB betrifft die Erneuerung der Gleisanlagen zwischen Roggwil-Berg und Wittenbach mit einem Kostenanteil von 481 600 Franken.

Bereits im Februar 2001 hatte der Regierungsrat der 8. Vereinbarung mit der damaligen Bodensee-Toggenburg-Bahn (BT) zur Finanzierung der Zugsicherung und des Ersatzes der Waldackerbrücke in St.Gallen zugestimmt. Beim Ersatz der Brücke entstanden infolge eines erhöhten Lichtraumprofils und strengerer Lärmschutzanforderungen Mehrkosten in der Höhe von einer Million Franken. Der Anteil des Kantons Thurgau an diesen Mehrkosten beträgt 12,04 Prozent, also 120 400 Franken.

Die 8. Vereinbarung mit der Schweizerischen Südostbahn AG (SOB) hat die Erneuerung der Gleisanlagen zwischen Roggwil-Berg und Wittenbach im laufenden Jahr zum Ziel. Dabei handelt es sich um die zweite Etappe der im Jahr 2004 in Angriff genommenen Totalerneuerung der SOB-Strecke Romanshorn - St.Gallen St.Fiden. Die Gesamtkosten der dringend notwendigen Sanierung der Gleise und des Unterbaus belaufen sich auf 5,85 Millionen Franken. Davon finanziert die SOB 1,85 Millionen Franken aus eigenen Mitteln. Der Kostenanteil des Kantons Thurgau an den verbleibenden vier Millionen Franken beträgt 481 600 Franken (12,04 Prozent). Beide Kredite wurden bereits vom Grossen Rat mit der Annahme des Budgets 2005 bewilligt.

 

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