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Dank neuer Verordnung Energie effizient nutzen

Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens setzt der Regierungsrat des Kantons Thurgau die Verordnung zum Energienutzungsgesetz auf den 1. April 2005 in Kraft. Das Gesetz ist im März 2004 vom Grossen Rat verabschiedet worden.

Dank neuer Verordnung Energie effizient nutzen

 

Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens setzt der Regierungsrat des Kantons Thurgau die Verordnung zum Energienutzungsgesetz auf den 1. April 2005 in Kraft. Das Gesetz ist im März 2004 vom Grossen Rat verabschiedet worden.

Das neue Energienutzungsgesetz will in erster Linie die effiziente Energienutzung und den Einsatz erneuerbarer Energien fördern. Es nutzt den grösseren Spielraum, den die neue eidgenössische Energiegesetzgebung den Kantonen zumisst. Die Kantone sind vorab für Massnahmen zuständig, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen.

Auch die Verordnung trägt den Bestrebungen Rechnung, die Vorschriften der Kantone im Energiebereich zu vereinheitlichen. Die vorgeschlagenen Verordnungsbestimmungen lehnen sich daher hinsichtlich Formulierung und Ausgestaltung stark an die modularen Mustervorschriften an, die von der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren verabschiedet und zur Übernahme empfohlen wurden. Verschiedene andere Kantone, so Zürich und St. Gallen, haben diese Mustervorschriften bereits ins geltende Recht umgesetzt.

Mit der Verordnung werden die Grundsätze des Energienutzungsgesetzes, das als Rahmengesetz dient, konkretisiert. Auf Verordnungsebene soll auf zukünftige technische Entwicklungen rasch reagiert werden können. Dabei wird der aktuelle Stand der Technik berücksichtigt, weshalb im Verordnungsentwurf auch auf Normen, Empfehlungen und Richtlinien von privaten Fachorganisationen und dabei insbesondere auf Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) verwiesen wird.

Ins Vernehmlassungsverfahren wurden die Politischen Gemeinden, Vertreter aus der Bau- und Energiebranche, der Mieter- und Hauseigentümerverband sowie weitere interessierte Kreise mit einbezogen. Insgesamt äusserten sich 22 Adressaten zum Vernehmlassungsentwurf und beurteilten ihn grundsätzlich als positiv. Um den Anregungen Rechnung zu tragen, wurde die Vorlage nach der Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens nochmals überarbeitet.

Die Harmonisierung der Energiegesetzgebung führt aufgrund der einheitlichen Vorschriften, Vollzugshilfsmittel und Formulare zu administrativen Vereinfachungen. Die Anwendung von Standardlösungen wird Baueingaben wesentlich erleichtern. Auch für die Gemeinden wird eine Entlastung im Vollzugsbereich erwartet. Eine gewisse Mehrbelastung entsteht für diejenigen politischen Gemeinden, die noch keine Energieberatung anbieten. Die jährlichen Mehrkosten dürften für sie rund 2000 Franken betragen. Die Aufwendungen bei den Hauseigentümern dürften in etwa gleich bleiben, beim Gewerbe und der Industrie jedoch abnehmen.