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Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative im Auge behalten

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Folgen der Masseneinwanderungsinitiative für den Kanton und deren geplante Umsetzung in einem internen Seminar behandelt. Er wird die Lage weiterhin genau beobachten, er will einen aktiven Beitrag zur Umsetzung leisten und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Wahrung der volkswirtschaftlichen Interessen des Kantons legen.

Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände die Initiative «Gegen Masseneinwanderung» angenommen. Der neue Verfassungstext verpflichtet den Bundesrat, innert drei Jahren ein neues Zulassungssystem für alle Ausländerinnen und Ausländer einzuführen. Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern muss durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt werden. Diese sind für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten. Noch ist aber nicht bekannt, wie der Bund die Initiative umsetzen will und welche konkreten Auswirkungen das auf die Kantone haben wird.

In dieser Situation hat der Regierungsrat zusammen mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) und dem Migrationsamt (MIA) die derzeitige Lage analysiert und erste Schlüsse daraus gezogen. Er will den Umsetzungsprozess nicht nur genau verfolgen, sondern auch einen Beitrag dazu leisten, indem er in interkantonalen und gesamtschweizerischen Gremien, die den Prozess gestalten, aktiv mitwirken will. Vordringliches Ziel ist für ihn dabei, dass die volkswirtschaftlichen Interessen des Kantons gewahrt bleiben. Die Dynamik der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kantons soll nicht gefährdet werden. Er ist sich dabei der Schwierigkeiten bewusst, die mit der Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Beschränkung der Einwanderung einerseits und der Wahrung der wirtschaftlichen Interessen des Kantons andererseits verbunden sind.

Im Thurgau sind vor allem Spitäler und Heime sowie die Industrie, die Bereiche Wissenschaft und Forschung, das Baugewerbe und die Landwirtschaft auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Wenn begrenzende Kontingente eingeführt werden, so ist sicherzustellen, dass dem Kanton Thurgau nach wie vor die notwendigen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, um seine in den letzten Jahren stetig verbesserte Wettbewerbsfähigkeit sowohl im In- als auch im Ausland zu erhalten. Dies ist bei der Kontingentierung sowohl quantitativ und qualitativ als auch durch ein möglichst dezentrales, wirtschaftsnahes Verteilregime zu sichern. Nach Ansicht des Regierungsrates muss darauf geachtet werden, dass das neue Zulassungssystem den föderalen Ansprüchen zu entsprechen vermag und dass es vollzugstauglich ist. Sollten sich bei der Umsetzung der Initiative Benachteiligungen für den Thurgau abzeichnen, müsste sich der Kanton energisch zur Wehr setzen.

Als Grenzgänger-Kanton setzt sich der Kanton Thurgau für eine grosszügige Grenzgänger-Regelung ein, zumal Grenzgänger die Zahl der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung nicht beeinflussen. Auch die gute grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den umliegenden Ländern und Regionen im Bodenseeraum sollte keine Einschränkung erfahren.