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420 Millionen Franken zum Wohl des Volkes

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau zeigt sich sehr erfreut über den Entscheid des Bundesrates, den Erlös aus den überschüssigen Goldreserven der Nationalbank zu zwei Dritteln den Kantonen zukommen zu lassen. Er will den Betrag von 420 Millionen Franken für den Kanton Thurgau nachhaltig und zukunftsorientiert einsetzen.

420 Millionen Franken zum Wohl des Volkes

 

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau zeigt sich sehr erfreut über den Entscheid des Bundesrates, den Erlös aus den überschüssigen Goldreserven der Nationalbank zu zwei Dritteln den Kantonen zukommen zu lassen. Er will den Betrag von 420 Millionen Franken für den Kanton Thurgau nachhaltig und zukunftsorientiert einsetzen.

Mit grosser Genugtuung hat der Regierungsrat den lange erwarteten Entscheid des Bundesrates aufgenommen. Seiner Ansicht nach ist damit dem geltenden Recht Nachachtung verschafft worden. In einer ersten Stellungnahme drückt er seine feste Absicht aus, diesen Sonderertrag zum Wohl des Volkes, unter Berücksichtigung der von der Gesellschaft und Gemeinschaft erwarteten Prioritäten einzusetzen. Die Verwendung soll dosiert und auf Beständigkeit bedacht ausgerichtet werden. Im Wesentlichen sollen die Erträge als Wertverzehr eingesetzt werden, die Substanz soll wenn immer möglich erhalten bleiben. Der Regierungsrat trägt für diese zielgerichtete Verwendung die Verantwortung. Er ist dabei gestützt auf die Budgethoheit des Grossen Rates auf das koordinierte Mitwirken des Parlaments angewiesen.

Mit der Überweisung des Sonderertrages fliessen dem Kanton auf einen Schlag rund 420 Millionen Franken zu. Dieser Betrag soll zum einen Teil für den Schuldenabbau und zu einem anderen Teil als Kapitalanlage verwendet werden. Der Regierungsrat beabsichtigt, 270 Millionen Franken für den Schuldenabbau einzusetzen, die restlichen 150 Millionen Franken sollen als Kapitalanlage sicher angelegt werden. Als Folge davon wird mit einer jährlichen Entlastung der Laufenden Rechnung von total rund 13 Millionen Franken gerechnet.

Buchhalterisch gesehen ist der Sonderertrag in der Laufenden Rechnung als Ertrag zu verbuchen. In Anbetracht der Ausserordentlichkeit ist gleichzeitig eine Neutralisierung vorzunehmen. Somit wirken sich die einmalige Überweisung und Verbuchung in der Erfolgsrechnung nur umsatzmässig, nicht aber erfolgswirksam aus. Der Regierungsrat sieht folgende Zuweisung und Verbuchung vor: Überführung ins Eigenkapital 150 Millionen, Bildung einer Reserve für Steuermassnahmen 150 Millionen, zusätzliche Abschreibungen 100 Millionen, Einlagen in Spezialfinanzierungen 20 Millionen. Im Rahmen der Rechnungsgenehmigung hat der Grosse Rat die Möglichkeit, sich dazu zu äussern.

 

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