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Aus Frau Gemeindeammann wird Gemeindepräsidentin

Im Kanton Thurgau soll künftig die Bezeichnung «Gemeindeammann» durch «Gemeindepräsident/Gemeindepräsidentin» ersetzt werden. Dadurch würde der bis anhin verwendete und immer wieder diskutierte Begriff «Frau Gemeindeammann» für ein weibliches Gemeindeoberhaupt durch eine Form ersetzt werden, die für beide Geschlechter anwendbar ist. Für diese Neuerung unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Änderung des Gesetzes über die Gemeinden.

Im Oktober 2012 erklärte der Grosse Rat eine Motion für erheblich, die verlangte, dass die Bezeichnung «Gemeindeammann» für das Oberhaupt der Politischen Gemeinde durch «Gemeindepräsident/Gemeindepräsidentin» ersetzt wird. Damit wurde der Regierungsrat beauftragt, eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die Gemeinden auszuarbeiten. Mit der nun vorliegenden Botschaft soll das Anliegen umgesetzt werden.
 
In seiner Botschaft geht der Regierungsrat auf die historische Entwicklung der Bezeichnung ein und listet die Argumente für die Neuerung auf. Er verweist darauf, dass die heute noch geltende Bezeichnung «Gemeindeammann» auf das Jahr 1944 zurückgeht und dass eine Änderung bereits 1993 im Rahmen der Bildung der Politischen Gemeinden und im Jahr 2000 bei der Totalrevision des Gesetzes über die Organisation der Gemeinden diskutiert wurde. Damals setzte sich die Bezeichnung «Frau Gemeindeammann» für ein weibliches Gemeindeoberhaupt durch.
 
In seinen Erwägungen für einen Wechsel in der Bezeichnung des Gemeindeoberhauptes schreibt der Regierungsrat, dass sich der Begriff «Gemeindeammann» im Thurgau zwar  auf die Tradition stütze und der einheimischen Bevölkerung vertraut, in anderen Kantonen aber unbekannt sei oder teilweise anders verwendet werde. Abgeschafft wurde der Begriff vor einigen Jahren in den Kantonen St.Gallen und Solothurn und durch Gemeindepräsident/Gemeindepräsidentin ersetzt, mit Begriffen, die für den Vorsitz einer Institution am meisten verbreitet sind. Nach Ansicht des Regierungsrates lassen sich auch Gründe für die Änderung der Bezeichnung im Begriff «Gemeindeammann» selber finden. Der Begriff stamme unübersehbar aus einer Zeit, in der Frauen noch nicht stimmberechtigt waren und daher gar nicht gewählt werden konnten. Heute sei die geschlechterneutrale Formulierung in Gesetzestexten aber Standard.
 
Überdies seien Frauen in den vergangenen zwei Jahrzehnten in der Funktion des «Gemeindeammanns» eine Selbstverständlichkeit geworden, weshalb es an der Zeit sei, dies auch mit einer adäquaten Bezeichnung zum Ausdruck zu bringen. Der Regierungsrat kommt deshalb zum Schluss, dass mit einem Wechsel der Bezeichnung die Probleme der sprachlichen Gleichstellung von Mann und Frau gelöst werden können. Zudem würde der Kanton Thurgau der Terminologie der meisten anderen Kantone der Schweiz folgen.

Botschaft zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinden  [PDF, 2.00 MB]