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Mit der NFA-Ausführungsgesetzgebung einverstanden

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst grundsätzlich die im Schlussbericht zur NFA-Ausführungsgesetzgebung vorgeschlagenen Massnahmen. Sie seien geeignet, die Ziele der Aufgabenentflechtung, der Transparenz sowie der Steuerbarkeit des neuen Finanzausgleichsystems zu erreichen, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort.

Mit der NFA-Ausführungsgesetzgebung einverstanden

 

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst grundsätzlich die im Schlussbericht zur NFA-Ausführungsgesetzgebung vorgeschlagenen Massnahmen. Sie seien geeignet, die Ziele der Aufgabenentflechtung, der Transparenz sowie der Steuerbarkeit des neuen Finanzausgleichsystems zu erreichen, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort.

Bund und Kantone haben sich dafür ausgesprochen, die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) auf den 1. Januar 2008 einzuführen. Um diesen anspruchsvollen Fahrplan einzuhalten, sind umfassende gesetzgeberische Arbeiten auf beiden Stufen zu koordinieren. Nächste Etappe ist eine Teilrevision von 33 Bundesgesetzen. Geplant sind gewichtige Anpassungen in Bereichen wie der Integration von Behinderten Menschen, Ausbildungsbeihilfen, Strassenbau und -unterhalt, Ergänzungsleistungen, Prämienverbilligung etc. Die NFA-Ausführungsgesetzgebung ist noch bis Mitte Februar in der Vernehmlassung.

Gemäss Regierungsrat wird die NFA in einzelnen Bereichen erhebliche Auswirkungen auf die Organisation und Finanzierbarkeit der Leistungen haben. Besonders betroffen seien die kollektiven Leistungen der IV. Für die Kantone sei von Bedeutung, mit welchen Verfassungs-, beziehungsweise Gesetzesänderungen die notwendigen Anpassungen anzugehen seien. Der Regierungsrat geht mit dem Bund einig, dass dafür wenig Zeit zur Verfügung stehe. Es sei daher wichtig, dass Parlament und Bundesrat alles daran setzten, den Zeitrahmen einzuhalten.

Im Weiteren äussert sich der Regierungsrat zu einzelnen Punkten der NFA-Ausführungsgesetzgebung. Im Bereich Berufsbildung erwartet er, dass der Bund sein finanzielles Engagement in den kommenden Jahren entsprechend der Regelungsdichte ausbaut. Bezüglich Ausbildungsbeihilfen lehnt er es ab, dass der Bund die Beiträge an die Kantone mit einfachem Beschluss der Eidgenössischen Räte kürzen kann. Zum Thema Heimatschutz und Denkmalpflege fordert er, dass sämtliche Bestimmungen, die darauf abzielen, Bundesbeiträge nur an Objekte mit nationaler Bedeutung auszurichten, gestrichen werden. Als problematisch erachtet der Regierungsrat die Trennung zwischen baulichem und betrieblichem Unterhalt bei den Nationalstrassen. Eine Rechtsunsicherheit besteht nach Ansicht des Regierungsrates noch beim Bereich Hauptstrassen. Es fehle ein Sachplan Strasse, ebenso sei die Agglomerationsproblematik ungelöst.

Mit der vollständigen Finanzierung der individuellen IV-Leistungen durch den Bund soll auch der Vollzug zur Bundessache werden. Der Bund sieht dazu die Errichtung regionaler IV-Stellen vor. Diese sind nach Ansicht des Regierungsrates keineswegs zwingend, der Vollzug könnte durch kantonale Stellen, beispielsweise durch die AHV, erfolgen. Zu den Bau- und Betriebsbeiträgen an Wohnheime, Werkstätten und Tagesstätten merkt der Regierungsrat an, dass der heute vorliegende Entwurf die Form einer Rahmengesetzgebung klar sprenge. Es sollten vom Bund vielmehr lediglich Standards und Leistungsangebote festgelegt werden. Schliesslich lehnt der Regierungsrat im Bereich der Prämienverbilligung in der Krankenversicherung die Einführung eines einheitlichen Sozialziels mit Blick auf die damit verbundene Kostendynamik entschieden ab.