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Mit Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht einverstanden

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die vom Bund vorgeschlagenen Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht. Damit liessen sich die in verschiedenen Gesetzen enthaltenen Straftatbestände harmonisieren, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort.

Mit Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht einverstanden

 

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die vom Bund vorgeschlagenen Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht. Damit liessen sich die in verschiedenen Gesetzen enthaltenen Straftatbestände harmonisieren, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort.

Im zweiten Teilbericht wird das Bundesgesetz über die Finanzmarktaufsicht durch ein Sanktionensystem ergänzt. Darin wird aufgezeigt, mit welchen Sanktionsinstrumenten eine künftige Finanzmarktaufsicht ausgestattet werden sollte. Vorgeschlagen wird eine neue, gestraffte und harmonisierte Sanktionenordnung aus überarbeiteten Strafbestimmungen und neuen, harmonisierten Verwaltungssanktionen. Für Pflichtverletzungen sollen weiterhin Bussen im Rahmen des Verwaltungsstrafrechts verhängt werden. Im Gegenzug werden die Strafbestimmungen harmonisiert und die Strafrahmen einheitlich angehoben.

Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagenen Sanktionen und die Absicht, die Straftatbestände zu harmonisieren. Die Massnahmen lägen im Interesse einer vorausschauenden Finanzmarktaufsicht. Die Gewaltentrennung könnte zusätzlich verstärkt werden, wenn anstelle des eidgenössischen Finanzdepartements die Bundesanwaltschaft als Strafbehörde eingesetzt würde, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort weiter. Bezüglich des Strafbestandes «Tätigkeit ohne Bewilligung» scheint ihm zudem eine Freiheits- oder Geldstrafe (Vergehen) angemessener als lediglich eine Busse (Übertretung).