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Für Einführung von CO2-Abgabe und Klimarappen

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau teilt die Meinung des Bundesrates, dass zusätzliche Massnahmen zur Erreichung der klimapolitischen Ziele notwendig sind. Er befürwortet die Einführung einer CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen sowie die Einführung eines Klimarappens auf Treibstoffen (Variante 3), allerdings mit einigen zwingenden Anpassungen. Dies teilt er in seiner Vernehmlassungsantwort mit.

Für Einführung von CO2-Abgabe und Klimarappen

 

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau teilt die Meinung des Bundesrates, dass zusätzliche Massnahmen zur Erreichung der klimapolitischen Ziele notwendig sind. Er befürwortet die Einführung einer CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen sowie die Einführung eines Klimarappens auf Treibstoffen (Variante 3), allerdings mit einigen zwingenden Anpassungen. Dies teilt er in seiner Vernehmlassungsantwort mit.

Klimaexperten erwarten bis Ende dieses Jahrhunderts eine globale Erwärmung zwischen 1,4 und 5,8 Grad Celsius. Dies ist nach heutigem Wissensstand vor allem auf den massiven Anstieg der Treibhausgase (insbesondere CO2) zurückzuführen. Seit dem Inkrafttreten des CO2-Gesetzes im Mai 2000 sind verschiedene freiwillige Massnahmen getroffen worden. Allerdings zeigt sich, dass die bisherigen Anstrengungen nicht ausreichen, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen. Der Bundesrat hat darum vier Varianten zur weiteren Verringerung des CO2-Ausstosses in die Vernehmlassung geschickt. Drei davon enthalten eine CO2-Abgabe, eine setzt allein auf einen freiwilligen Klimarappen auf Treibstoffen.

Die Thurgauer Regierung teilt die Ansicht des Bundesrates, dass weitere Massnahmen notwendig sind, um die Reduktionsziele zu erreichen. Allerdings seien dabei nicht nur umweltpolitische Aspekte zu beachten, sondern auch wirtschaftliche, finanz- und sozialpolitische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Sonst bestehe die Gefahr, dass die vorgeschlagenen Massnahmen von den politischen Kräften nicht getragen würden und damit ihre Einführung scheitern könnte. Auch sei es wenig sinnvoll, Massnahmen im europäischen Alleingang einzuführen.

Der Regierungsrat unterstützt die Einführung einer CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen sowie eines Klimarappens auf Treibstoffen (Variante 3). Die vom Bundesrat vorgeschlagene Abgabe in der Grössenordnung von neun Rappen pro Liter Heizöl erachtet er jedoch als Minimalansatz. Seiner Ansicht nach wäre es rechtlich wie politisch nicht haltbar, wenn auf eine CO2-Abgabe verzichtet würde und damit Unternehmen, die noch nichts oder wenig zur Reduktion des CO2-Ausstosses und der Treibhausgase getan hätten, belohnt würden.

Im Verkehrsbereich, wo die klimapolitischen Ziele voraussichtlich sehr deutlich verfehlt werden, besteht nach Ansicht des Regierungsrates ein grösserer Handlungsbedarf. Es erscheint ihm zweckmässig, das Modell des Klimarappens für den Verkehrsbereich bis mindestens 2008 anzuwenden. Dann soll geprüft werden, ob damit das im CO2-Gesetz vorgegebene Reduktionsziel erreicht wird. Falls nicht, müsste zwingend eine CO2-Abgabe auf Treibstoffen eingeführt werden. Wie der Bundesrat unterstützt der Regierungsrat den Grundsatz, die CO2-Produktion vor allem im eigenen Land zu senken. Er beantragt deshalb, die anrechenbare Wirkung im Ausland zu senken. Um genügend Mittel für Fördermassnahmen zu erhalten, erachtet er zudem die Erhöhung des Klimarappens auf mindestens 1,6 Rappen pro Liter Treibstoff als zwingend.

Die energieeffizientesten Massnahmen lassen sich nach Ansicht der Thurgauer Regierung im Gebäudebereich realisieren. Sie stellt daher den Antrag, einen namhaften Teil der Erträge aus dem Klimarappen für die energetische Sanierung bestehender Gebäude einzusetzen.