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Überarbeitete Weisungen genehmigt

Der Regierungsrat hat die überarbeiteten «Weisungen des Regierungsrates zur Ausrichtung von Investitionsbeiträgen an Sonderschulen und Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung» sowie die «Weisungen des Regierungsrates zum Richtraumprogramm für Sonderschulen, Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung sowie für Kinder und Jugendliche» genehmigt. Die Weisungen zu den Investitionsbeiträgen regeln die Zuständigkeiten und die Kompetenzen für die Ausrichtung der Beiträge sowie die Anspruchsvoraussetzungen. Die Weisungen zum Richtraumprogramm umreissen in erster Linie die erforderlichen Räumlichkeiten und beschreiben deren Anforderungen und Ausgestaltung. Die Weisungen sind Bestandteil des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe und werden auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt.