Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Keine Einwände gegen Haager Trust-Übereinkommen

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat keine Einwände gegen die Ratifizierung des Haager Übereinkommens sowie den Anpassungen des Bundesrechts bezüglich der Anerkennung und des Rechtsstatus von Trusts. Er befürwortet aber eine Arbeitsgruppe, um die Besteuerungspraxis von Trusts zu harmonisieren.

Keine Einwände gegen Haager Trust-Übereinkommen

 

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat keine Einwände gegen die Ratifizierung des Haager Übereinkommens sowie den Anpassungen des Bundesrechts bezüglich der Anerkennung und des Rechtsstatus von Trusts. Er befürwortet aber eine Arbeitsgruppe, um die Besteuerungspraxis von Trusts zu harmonisieren.

Der Trust ist insbesondere in Staaten angelsächsischer Rechtstradition verbreitet. Der Begriff bezeichnet ein Rechtsverhältnis, bei dem bestimmte Vermögenswerte treuhänderisch auf eine oder mehrere Personen übertragen werden. Angesichts der wachsenden Bedeutung des Trust-Geschäfts soll die Schweiz das Haager Trust-Übereinkommen ratifizieren. Die Vorlage des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) sieht zudem eine Anpassung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht vor, das noch keine Spezialbestimmungen zum Trust enthält. Gleichzeitig soll das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs angepasst werden, um der im Trustrecht vorgesehenen Trennung von Trust- und Trustee-Vermögen Rechnung zu tragen.

Die Thurgauer Regierung hegt keine Einwände gegen die Ratifizierung der Haager Trust-Übereinkommen und der vorgeschlagenen Anpassungen des Bundesrechts. Sie stellt allerdings fest, dass zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit Trusts offen bleiben und deren Lösung einmal mehr den Gerichten überlassen wird. Aus steuerlicher Sicht gibt sie zu bedenken, dass die Besteuerungspraxis von Trusts in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich gehandhabt werde. Die Einsetzung einer Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bund und Kantonen zur Harmonisierung der Besteuerung der unterschiedlichen Trustformen erscheint ihr deshalb als sinnvoll.