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Revision des Urheberrechtsgesetzes ist sinnvoll

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau erachtet die Revision des Urheberrechtsgesetzes als sinnvoll, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort. Die Gesetzesänderung trage sowohl den Interessen der Rechtsinhaberinnen und -inhaber als auch den Interessen der Nutzerinnen und Nutzer gebührend Rechnung.

Revision des Urheberrechtsgesetzes ist sinnvoll

 

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau erachtet die Revision des Urheberrechtsgesetzes als sinnvoll, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort. Die Gesetzesänderung trage sowohl den Interessen der Rechtsinhaberinnen und
-inhaber als auch den Interessen der Nutzerinnen und Nutzer gebührend Rechnung.

Werke der Literatur und Kunst sowie damit verbundene Produkte wie Bücher, Tonträger oder Sendungen sollen auch im Zeitalter der Digitaltechnologie angemessen geschützt sein. Das macht eine Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes notwendig. Einen entsprechenden Vorentwurf hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement im Auftrag des Bundesrats in die Vernehmlassung geschickt. Der Thurgauer Regierungsrat erachtet «die vorgesehenen Rechtsänderungen zur Anpassung an den technologischen Fortschritt und zur Ratifizierung der beiden ′Internet-Abkommen′ der Weltorganisation für geistiges Eigentum für sinnvoll». Dies schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort zu Handen des Bundes.

Die Revision des Urheberrechtsgesetzes verfolgt insbesondere das Ziel, die vom Bundesrat unterzeichneten WIPO-Abkommen von 1996 betreffend das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte zu ratifizieren. Die beiden Verträge legen die Standards für die Anpassung des Schutzes an die neuen Kommunikationstechnologien der Informationsgesellschaft fest und werden deshalb auch Internet-Abkommen genannt.

Durch die Revision des Urheberrechtsgesetzes soll das kreative Schaffen gefördert und der rechtliche Rahmen für den elektronischen Handel mit Werken der Literatur und Kunst verbessert werden. Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen die vielfältigen Interessen der Kulturschaffenden, der Kulturwirtschaft, der Nutzer von urheberrechtlich geschützten Werken und Leistungen sowie der Informationsgesellschaft im Allgemeinen in ausgewogener Weise berücksichtigen.

Die Schwerpunkte der Vorlage betreffen die Einführung des in den Internet-Abkommen vorgesehenen Umgehungsverbots für technische Massnahmen wie Zugangs- oder Kopiersperren sowie eines Schutzes der Nutzer und Konsumenten vor einer missbräuchlichen Anwendung der technischen Kontrollmöglichkeiten. Eine Geräteabgabe soll ausserdem den Einzug der Vergütung für das Fotokopieren von Werken in den KMU vereinfachen. Die Gesetzesvorlage beinhaltet auch neue Schutzausnahmen für Sendeunternehmen sowie für behinderte Menschen.