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Regierungsrat für Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat im Rahmen der Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zur «Wiedergutmachungsinitiative» Stellung genommen. Er hält das vorgeschlagene Gesetz des Bundesrates grundsätzlich für angemessen und sinnvoll. Er unterstützt, dass mit dem vorgeschlagenen Gesetz die Möglichkeit eröffnet wird, den Opfern eine finanzielle Entschädigung auszurichten. Kritik äussert er hingegen zu einzelnen Bestimmungen.

Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 soll die Anerkennung und Wiedergutmachung des Unrechts und des Leides ermöglichen, das den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen in der Schweiz vor 1981 zugefügt worden ist. Es legt ausserdem fest, auf welche Weise und mit welchen Mitteln dieses dunkle Kapitel der schweizerischen Sozialgeschichte aufgearbeitet werden soll. Die Volksinitiative für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen (Wiedergutmachungsinitiative), welche die Schaffung eines mit 500 Millionen Franken dotierten Fonds für Wiedergutmachungszahlungen sowie eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung vorsieht, kam Anfang 2015 zustande. Darauf entschloss sich der Bundesrat, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber zu stellen und diesen einer Vernehmlassung zu unterziehen.

In seinem Vernehmlassungsschreiben unterstützt der Regierungsrat den vorliegenden Gesetzesentwurf des Bundesrats, der eine Entschädigungssumme von 300 Millionen Franken vorsieht und hält diese für angemessener als die Forderung von 500 Millionen Franken der Widergutmachungsinitiative. «Da die Beiträge an die Opfer Ausdruck der Solidarität und schadensunabhängig sein sollen, ist es nach unserer Auffassung auch gerechtfertigt, nicht zuletzt im Interesse einer speditiven Erledigung der Gesuche, einheitliche und nicht abgestufte Beiträge auszurichten», so der Regierungsrat.

Der Regierungsrat lehnt indessen die vorgeschlagene «Verpflichtung» der Behörden ab, die Ergebnisse der wissenschaftlichen Aufarbeitung verbreiten und nutzen zu müssen. Diese schiesse über das Ziel hinaus. Ebenfalls abgelehnt wird vom Regierungsrat der Auftrag an die Kantone, ein Denkmal zu errichten und andere Zeichen der Erinnerung zu schaffen, wie es Art. 16 des Entwurfs vorsieht. Vorzuziehen sei deshalb Art. 17 des Entwurfs, wonach es einer Behörde frei steht, weitere Massnahmen im Interesse der betroffenen Personen zu ergreifen. Zudem ist der Regierungsrat der Ansicht, dass die Entschädigungen Sache des Bundes seien, zumal die Kantone mit ihren Anlaufstellen und Archiven die meisten Personal- und Administrativkosten übernehmen.

Vernehmlassungsantwort Zwangsmassnahmen Fremdplatzierung  [PDF, 77.0 KB]

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