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Bundesrat lehnt Einsatz von E-Voting bei Nationalratswahlen ab

Der Bundesrat hat das Gesuch der Consortiumskantone Aargau, Freiburg, Glarus, Graubünden, St.Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau und Zürich abgelehnt, bei den kommenden Nationalratswahlen E-Voting für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer anzubieten. Damit wird eine lange Phase von erfolgreich durchgeführten E Voting Versuchen an Abstimmungen und Wahlen bedauerlicherweise beendet.

Bei dieser Weiterentwicklung des Systems arbeitete das Consortium eng mit der Bundeskanzlei zusammen. Dies war notwendig und erwünscht, weil vor allem die Sicherheitsanforderungen laufend erhöht wurden. Die Consortiumskantone haben den Grundsatz "Sicherheit vor Tempo" immer mitgetragen. Im Hinblick auf die Nationalratswahlen 2015 wurde das 2009 vom Kanton Zürich übernommene System nochmals in wesentlichen Teilen verbessert. Die überwiegende Mehrheit der Kantone teilt daher die von der Bundeskanzlei bereits vor Eingang der relevanten Gesuchsunterlagen geäusserten technischen Vorbehalte nicht.

Die Consortialkantone bedauern den Unterbruch der bisher erfolgreichen Testphase. Mit dem Entscheid des Bundesrates sind nur gerade vier Kantone in der Lage, an den Nationalratswahlen 2015 Vote électronique für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer anzubieten, gleich viele wie 2011. Nach der Roadmap des Bundesrates hätte sich an den diesjährigen Nationalratswahlen mindestens die Hälfte der Kantone beteiligen sollen. Diese Zahl wäre erreicht worden, wenn das Consortium die notwendige Bewilligung vom Bundesrat erhalten hätte. Die Roadmap des Bundesrates kann mit der Ablehnung der Gesuche nicht eingehalten werden. Der Einsatz von Vote électronique als flächendeckender moderner dritter Weg der Stimmabgabe in der Schweiz wird mit dem Entscheid des Bundesrates verzögert.

Die Consortialkantone werden die neue Ausgangslage für Vote électronique nun diskutieren und das weitere Vorgehen festlegen.