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Ja zu Änderung des Obligationenrechts im Zusammenhang mit dem Aktienrecht.

Der Regierungsrat ist einverstanden mit der geplanten Änderung des Obligationenrechts im Zusammenhang mit dem Aktienrecht. Das teilt er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund mit. Der Vorentwurf verfolgt das Ziel, die per 1. Januar 2014 in Kraft gesetzte Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften in die Bundesgesetze zu überführen und die Corporate Governance, auch bei nicht börsenkotierten Gesellschaften, zu verbessern. Die Gründungs- und Kapitalbestimmungen sollen flexibler ausgestaltet und das Aktienrecht auf das neue Rechnungslegungsrecht abgestimmt werden. Weiter enthält der Vorentwurf einen Vorschlag für die Regelung der Transparenz bei wirtschaftlich bedeutenden, in der Rohstoffförderung tätigen Unternehmen.