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Garantieerklärun für Übernahme der Elektragenossenschaft Wittenwil

Der Regierungsrat hat zu Gunsten der Politischen Gemeinde Aadorf zur Übernahme der Elektragenossenschaft Wittenwil rückwirkend ab 1. Januar 2014 eine Garantieerklärung des Kantons abgegeben. Gemäss Obligationenrecht ist eine Garantieerklärung des Kantons nötig, wenn das Vermögen einer Genossenschaft von einer Gemeinde übernommen wird. Damit kann eine Liquidation der Genossenschaft unterbleiben und die Gemeinde übernimmt die Rechtsnachfolge. Die Elektragenossenschaft Wittenwil hatte im Juli 2014 an der GV entschieden, die Genossenschaft aufzulösen und dem EW Aadorf zu übergeben.