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Ja zur Aufhebung der Lex Koller

Der Regierungsrat unterstützt die vom Bund vorgeschlagene Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller). Auch die als flankierende Massnahmen vorgesehenen Regulierungen des Zweitwohnungsbaus finden seine Zustimmung.

Künftig sollen Ausländer ohne ein kompliziertes Bewilligungsverfahren in der Schweiz Grundstücke kaufen können. Nach Ansicht des Bundesrates ist die Lex Koller heute nicht mehr notwendig und soll deshalb aufgehoben werden. Dies dürfte wichtige volkswirtschaftliche Impulse auslösen. Um negative Auswirkungen im Ferienwohnungsbau zu vermeiden, die insbesondere in Tourismusgebieten auftreten könnten, sieht der Bundesrat flankierende raumplanerische Massnahmen vor.

Der Regierungsrat begrüsst ausdrücklich die Aufhebung der Lex Koller. Er teilt die Einschätzung des Bundesrates, wonach bei einer Aufhebung die Gefahr einer «Überfremdung einheimischen Bodens» nicht besteht. In den letzen Jahren habe die Belastung der Grundbuchämter für die Abklärung der Bewilligungspflicht bei einem Erwerb von Betrieben und Hauptwohnungen durch Personen im Ausland massiv zugenommen, schreibt der Regierungsrat. Eine Aufhebung der Lex Koller würde die betroffenen kantonalen Stellen spürbar entlasten.

Der Regierungsrat unterstützt auch die vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen, die eine Änderung des Raumplanungsgesetzes vorsehen. Die Stossrichtung, den Zweitwohnungsbau zu regulieren, um ihn damit in gewissen Schranken zu halten, sei grundsätzlich richtig. Auch kann sich die Thurgauer Regierung dem Vorschlag anschliessen, solche Regelungen im Raumplanungsrecht (kantonaler Richtplan) unterzubringen. Dies lasse den Kantonen die Regelungsfreiheit, auf ihr Gebiet zugeschnittene raumplanerische Massnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Allerdings wird bezweifelt, dass die dafür vorgeschlagene Frist von drei Jahren ausreiche.

Im Kanton Thurgau betrug der Anteil an Zweitwohnungen im Jahr 2000 nur gerade 7,9 Prozent des Gesamtwohnungsbestandes. Da ein raumplanerischer Abklärungsbedarf erst bei einem Zweitwohnungsanteil von rund 30 Prozent entstehen soll, rechnet der Regierungsrat vorerst nicht damit, dass die Problematik im Thurgau aktuell wird.

Vernehmlassung Lex Koller  [PDF, 21.0 KB]