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Mehrwertsteuer-Sondersatz für Hotels befristet weiterführen

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist der Auffassung, dass der Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen weiterhin Gültigkeit haben soll. Allerdings auch weiterhin nur befristet bis Ende 2020. Eine dauerhafte Verankerung des Sondersatzes lehnt er ab, weil er grundsätzlich zu einem einheitlichen Mehrwertsteuersatz für alle Branchen tendiert. Dies schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates.

Im Gegensatz zum normalen Mehrwertsteuersatz von 8,0 Prozent beträgt der Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3,8 Prozent. Dieser Sondersatz wurde bereits fünf Mal verlängert und deshalb schlägt die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vor, den Satz nun unbefristet im Gesetz zu verankern. Sie erkennt die Schwierigkeiten der Beherbergungsbetriebe, die durch den schnellen Strukturwandel und Wechselkursschwankungen entstanden sind. Eine Minderheit der Kommission beantragt hingegen, den Sondersatz wiederum zu verlängern und bis Ende 2020 weiterzuführen.

Der Regierungsrat schliesst sich der Meinung der Kommissionsminderheit an. Er anerkennt, dass die Tourismusbranche als exportorientierte, personalintensive Branche im Hochlohnland Schweiz durch die starke Aufwertung des Frankens gefordert ist. Als Branche, in der eine hohe Qualität der Dienstleistung im Vordergrund steht, sind die Rationalisierungsmöglichkeiten im personellen Bereich zudem beschränkt. Ausserdem löst ein prosperierender Tourismus in nachgelagerten Wirtschaftszweigen wie der Nahrungsmittelbranche, dem Detailhandel, im Baugewerbe und in der Kommunikationsbranche wertvolle indirekte Nachfrageimpulse aus. Im Sinne einer Fördermassnahme sollen die Beherbergungsbetriebe deshalb weiterhin vom Sondersatz der Mehrwertsteuer profitieren können und so als Motoren der Tourismusbranche bestehen.

VernehmlassungSANTWORT MWST [pdf, 35.92 KB]