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Kanton Thurgau solidarisch – Schmerzgrenze erreicht

Der Kanton Thurgau trägt den Schlussbericht einer Arbeitsgruppe mit den entsprechenden Vorschlägen an die Konferenz der Kantone zum Nationalen Finanzausgleich mit, obwohl er damit langfristig Einbussen in Kauf nehmen muss. Im Verbund mit anderen Kantonen hat der Thurgau aber bewirkt, dass einige ursprüngliche Anträge der Arbeitsgruppe noch verbessert wurden.

Der Nationale Finanzausgleich ist seit 2008 in Kraft und soll die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone mildern. Nachdem sich die Geber- und Nehmerkantone im Hinblick auf den Dotationsbeschluss für 2016 – 2019 nicht einigen konnten und das eidgenössische Parlament einen Kompromiss verabschiedete, bemüht sich nun die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) im Verbund mit den Finanzdirektorenkonferenz um eine frühzeitige gemeinsame Haltung der Kantone für die Zeit nach 2019. Dazu hat eine Arbeitsgruppe der KdK einen Bericht verfasst, zu dem sich die Kantone in einer Vernehmlassung äussern konnten und der an der heutigen Plenarversammlung der KdK diskutiert wurde.

Der Kanton Thurgau ist auf den Finanzausgleich angewiesen. Der jährliche Beitrag, fürs Jahr 2017 sind das 226 Millionen Franken, entspricht rund 42 Steuerprozenten oder einem Drittel der Steuereinnahmen. Deshalb setze sich der Kanton Thurgau stark für eine breit abgestützte gemeinsame Haltung der Kantone ein, schreibt der Regierungsrat in der Vernehmlassung. Den Schlussbericht der Arbeitsgruppe mit den entsprechenden Anträgen an die KdK trägt er deshalb solidarisch mit, obwohl der Kanton Thurgau damit langfristig gegenüber der heutigen Regelung empfindliche finanzielle Einbussen erleiden wird.

Kürzung nicht auf einen Schlag

Im Verbund mit anderen Kantonen hat der Thurgau aber dazu beitragen können, dass einige ursprüngliche Anträge der Arbeitsgruppe aus Sicht des Thurgaus verbessert werden konnten. So wurde die garantierte Mindestaustattung von 86 auf 86,5 Prozent angepasst. Im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich steht, dass die zur Verfügung stehenden Ressourcen für jeden Kanton «mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts erreichen» sollen. Ausserdem sollte die Kürzung der Mindestaustattung laut erstem Entwurf ab 2020 auf einen Schlag erfolgen. Nun wird aber eine Übergangsfrist von drei Jahren vorgeschlagen, während der die Kürzung in drei gleichen Teilen vollzogen wird.

Die Entlastung des Bundes soll ausserdem nicht vollumfänglich für den zusätzlichen soziodemografischen Lastenausgleich verwendet werden, an dem der Kanton Thurgau nicht partizipiert hätte. Neu wird die Hälfte der Bundesentlastung für die ressourcenschwachen Kantone verwendet, zumindest während der dreijährigen Übergangsfrist. Weiter hat die Arbeitsgruppe gegenüber dem Entwurf auf den Antrag verzichtet, Beiträge an die Nehmerkantone ab einem Niveau von 90 Prozent des schweizerischen Durchschnitts zu kürzen. Das wäre aus Sicht des Kantons Thurgau kontraproduktiv gewesen. Schliesslich hat die Arbeitsgruppe auch auf eine vorzeitige Reduktion des Gewichts der juristischen Personen infolge der Unternehmenssteuerreform III verzichtet.

2022 erhält der Thurgau 37 Millionen Franken weniger

Durch die neuen Regelungen wird der Kanton Thurgau in den Jahren 2020 bis 2022 laut Prognosen der Basler Arbeitsgruppe für Konjunkturforschung (BAK) gegenüber den heutigen Regelungen des Finanzausgleichs Einbussen von 14, 26 und 37 Millionen Franken erleiden. Mit den vorliegenden Anträgen werden die Ausgleichsbeiträge für den Kanton Thurgau nach vollständiger Anpassung im Jahr 2022 voraussichtlich wieder ungefähr auf dem gleichen Niveau sein wie 2018 oder in den Jahren 2010 und 2011. Damit ist aus Sicht des Regierungsrates eine Schmerzgrenze erreicht, die nicht weiter unterschritten werden darf. «Andernfalls könnte die Anpassung des Nationalen Finanzausgleichs nicht mehr als ausgewogen und solidarisch bezeichnet werden, sodass sich der Kanton Thurgau dagegen zur Wehr setzen müsste», schreibt der Regierungsrat zuhanden der KdK.