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Sonderschulkonzept für den Kanton Thurgau wurde revidiert

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das revidierte kantonale Sonderschulkonzept genehmigt. Das Konzept regelt die gesamte fachliche, rechtliche und finanzielle Verantwortung für die Schulung behinderter Kinder und Jugendlicher. Die meisten Anpassungen an das Konzept aus dem Jahr 2010 sind redaktioneller Natur.

Gemäss der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) sind die Kantone seit 2011 für die Bildung sämtlicher Kinder und Jugendlicher – ohne oder mit Behinderung – verantwortlich. In einem Konzept mussten sie darlegen, wie sie diese Verantwortung wahrnehmen und Aussagen bezüglich Angeboten, Verfahren, Finanzierung und Steuerung machen. Im Zentrum des Konzepts stehen Angebote für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung oder einem anderweitigen hohen Förderbedarf. Das Altersspektrum beginnt mit der Geburt und endet beim 20. Lebensjahr. Im Fokus stehen somit der Frühbereich und der Schulbereich wie auch der Übergang zur nachschulischen Periode. Dieses Sonderschulkonzept hat der Regierungsrat im September 2010 genehmigt. Nun ist es von einer Arbeitsgruppe revidiert worden.

Die meisten Änderungen betreffen die Anpassung an aktuelle Begriffe sowie sprachliche Präzisierungen. Darüber hinaus finden sich in der revidierten Fassung unter anderem eine Konkretisierung der Aufgaben des Vereins Heilpädagogische Früherziehung im Kanton Thurgau und eine aktuelle Zusammenstellung der Richtwerte der maximal vorgesehenen Plätze in den Thurgauer Sonderschulen. Ausserdem enthält sie einen Abschnitt zur zwingenden Begleitung integrativer Sonderschulungen durch Fachpersonen der Sonderschulen. Das revidierte Sonderschulkonzept tritt rückwirkend per 1. August 2017 in Kraft.