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Mehr Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause, weniger in Pflegeheimen

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat verschiedene Änderungen in der Verordnung zum Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung genehmigt. Mit diesen Änderungen strebt der Regierungsrat an, dass Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) vermehrt Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause und in Tagesstrukturen in Anspruch nehmen, wie dies das Geriatrie- und Demenzkonzept sowie die darauf abgestimmte kantonale Pflegeheimplanung 2016 vorsieht.

Derzeit sind überproportional viele Personen, die EL beziehen, im AHV-Alter in tiefen Pflegestufen im Pflegeheim, während sie ambulante Angebote kaum nutzen. Daraus muss geschlossen werden, dass die ambulanten Angebote (Begleitetes Wohnen, Betreutes Wohnen sowie Tagesstrukturen) derzeit aus finanziellen Gründen im AHV-Alter selten in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich soll jedoch eine finanzielle Gleichstellung von AHV- und IV-Leistungsbezügern und -bezügerinnen angestrebt werden. Zudem sollen alle ambulanten Angebote wesentlich dazu beitragen, dass EL-Bezügerinnen und -Bezüger in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und teurere Pflegeheimplätze verzögert werden können.

Gemäss Geriatrie- und Demenzkonzept und der Pflegeheimplanung 2016 soll innerhalb der Ergänzungsleistungen eine Umlagerung von Aufwendungen für Pflegeheimaufenthalte zugunsten des Ausbaus der ambulanten Angebote erfolgen. Bis 2030 wird durch die Massnahmen insgesamt eine Kostendämpfung bei den EL erwartet. Die finanziellen Auswirkungen dürften jedoch zeitlich gestaffelt eintreffen, weshalb eine Budgetüberschreitung bei den EL 2018 nicht ausgeschlossen werden kann.