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Bunkerparzelle in Steckborn wird verkaufen

Der Regierungsrat hat beschlossen, eine Bunkerparzelle in Steckborn zu verkaufen. Die beiden Anstösser der Parzelle haben dem Kanton Thurgau ein Angebot zum Erwerb der Parzelle gemacht. Sie beabsichtigen, nach dem Kauf den Bunker auf eigene Kosten zu schleifen. Der bestehende Baulinienplan lässt auf der Parzelle keine Bauten über 1,1 Meter Höhe zu. Der Unterhalt von bestehenden Bauten ist zugelassen, nicht erlaubt ist hingegen deren Erweiterung oder Wiederaufbau nach einem Abbruch. Der Kanton Thurgau hat keine Verwendung für dieses Objekt. Aufgrund der Lage ist die Erschliessung dieser Parzelle ausserdem nur über die Parzellen der beiden Käufer möglich.