Direkt zum Inhalt springen
 
 

Zeitraum für die Gesamterneuerungswahlen 2019 der Gemeindebehörden festgelegt

Der Regierungsrat hat den Zeitraum für die Gesamterneuerungswahlen 2019 der Gemeindebehörden der Politischen Gemeinden und der Bürgergemeinden festgelegt. Diese müssen in der Zeit vom 23. September 2018 bis zum 31. Mai 2019 stattfinden. Die Gemeindebehörden müssen die Termine so festlegen, dass ein allfälliger zweiter Wahlgang mit einem Mindestabstand von drei Wochen zum ersten Wahlgang noch vor dem 31. Mai 2019 durchgeführt werden kann. Die neue vierjährige Amtsdauer der Behörden der Politischen Gemeinden und der Bürgergemeinden beginnt am 1. Juni 2019.