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Grundsätzliches Ja zu Neuerungen bei der Integration

Nachdem das Bundesparlament die Änderungen des Ausländergesetzes zur Verbesserung der Integration gutgeheissen hat, müssen nun noch die entsprechenden Verordnungen angepasst werden. Der Regierungsrat ist mit den Anpassungen grundsätzlich einverstanden, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement schreibt. Dennoch macht er einige Anmerkungen.

Auf Mitte 2018 plant der Bund, die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) und die Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) anzupassen. Während erstere insbesondere die Integrationsanforderungen für Ausländerinnen und Ausländer näher festlegt, regelt zweitere in erster Linie die Integrationsförderung. Die vorgeschlagenen Änderungen der VZAE betreffen ausländerrechtliche Massnahmen beim Integrationsbedarf. Die Integrationskriterien, welche die Migrationsbehörden bei ausländerrechtlichen Entscheiden zu berücksichtigen haben, werden näher definiert. Die für die Erteilung und Verlängerung einer Bewilligung erforderlichen Sprachkompetenzen werden im Einzelnen festgelegt. In der VInta werden unter anderem die grundlegenden Inhalte der Erstinformation sowie die Richtlinien zur Umsetzung festgelegt.

Mit den Anpassungen der VIntA ist der Regierungsrat einverstanden, auch den Anpassungen der VZAE stimmt er grundsätzlich zu, macht aber einige Änderungsvorschläge. So schreibt er, dass die schriftlichen Sprachanforderungen für Betreuungs- und Lehrpersonen zu tief seien. Da es sich um qualifizierte Arbeitskräfte handle, sollte das Sprachniveau angehoben werden. Auch beim erleichterten Zugang von jugendlichen Sans-Papiers zur beruflichen Grundbildung, den er im Grundsatz begrüsst, fordert er ein höheres sprachliches Niveau. Und auch bei einem weiteren Artikel, bei dem es um die Erteilung der Niederlassungsbewilligung geht, erachtet der Regierungsrat das festgelegte Sprachniveau als zu tief. Schliesslich lehnt er die Bestimmung ab, die ein Monitoring von ausländerrechtlichen Massnahmen festlegt. Vorgesehen ist dabei, dass die kantonale Migrationsbehörde dem Staatssekretariat für Migration (SEM) Integrationsvereinbarungen und Integrationsempfehlungen zu melden hat. Dies bedeutet nach Ansicht des Regierungsrates nichts anderes, als dass die Migrationsbehörde ein umfassendes Einzelfallmonitoring aufbauen müsste, das durch allfällige Rechtsmittelverfahren noch zusätzlich erschwert würde. Dies würde in der Praxis einen grossen Mehraufwand mit sich bringen und könnte nur durch die Anschaffung oder die Anpassung bestehender elektronischer Systeme sinnvoll und effizient umgesetzt werden.

Vernehmlassungsantwort Änderung des Ausländergesetzes [pdf, 124.89 KB]