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Regierungsrat begrüsst neue Anforderungen an die Wasserqualität

Der Bund plant, mit der Änderung der Gewässerschutzverordnung neue numerische Anforderungen an die Wasserqualität oberirdischer Gewässer festzulegen. Damit sollen neue wissenschaftliche Erkenntnisse einfliessen. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit diesen Anpassungen grundsätzlich einverstanden, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund schreibt. Der Entwurf sei jedoch in verschiedenen Punkten überarbeitungsbedürftig.

In der Schweiz werden grosse Mengen von Chemikalien wie Biozide, Pflanzenschutzmittel und Medikamente verwendet. Ein Teil dieser Stoffe kann bereits in sehr kleinen Konzentrationen Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen in den Gewässern schädigen und das Trinkwasser verunreinigen. Untersuchungen haben gezeigt, dass solche Stoffe in schädlichen Mengen in die Gewässer gelangen. Damit die Kantone die Qualität der Gewässer einheitlich beurteilen können, enthält die Gewässerschutzverordnung verbale und numerische Anforderungen an die Wasserqualität. Neue Erkenntnisse zeigen auf, dass die bestehenden numerischen Anforderungen angepasst und mit neuen Anforderungen an weitere Stoffe aus den Bereichen der Human- und Veterinärmedikamente sowie der Industriechemikalien ergänzt werden müssen.

Diese neuen numerischen Anforderungen an die Wasserqualität ermöglichen eine schweizweit einheitliche Beurteilung der Oberflächengewässer sowie die Fokussierung auf die besonders relevanten Stoffe zur Reduktion des Eintrags, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort. Die Auswahl der neuen 55 Stoffe sei systematisch erfolgt und die Kantone seien bei der Erarbeitung einbezogen worden, was geschätzt werde. Die Auswahl der Stoffe erachtet der Regierungsrat als sinnvoll. Sie decke die zurzeit in der Schweiz eingesetzten, problematischen Stoffe ab. Er fordert aber unter anderem, dass ein Vorsorgewert für Stoffe mit sehr hohen Anforderungen einzuführen sei und dass für alle nicht geregelten organischen Spurenstoffe numerische Anforderungswerte einzuführen seien. Schliesslich habe – so der Regierungsrat weiter – die Ausarbeitung der technischen Grundlagen für den Vollzug in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu erfolgen. Dies einerseits, weil der Vollzug der neuen Anforderungen an die Wasserqualität bei den Kantonen liege und andererseits, weil die finanziellen und personellen Auswirkungen der Beurteilung der Wasserqualität gemäss den neuen Anforderungen gross seien.

Vernehmlassungsantwort Gewässerschutzverordnung [pdf, 14.69 KB]