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Anordnungsbeschluss für die Durchführung von zwei eidgenössischen Abstimmungen und einer Ersatzwahl im Bezirk Frauenfeld am 10. Juni 2018

Der Regierungsrat hat den Anordnungsbeschluss für die Durchführung von zwei eidgenössischen Abstimmungen und einer Ersatzwahl im Bezirk Frauenfeld am 10. Juni 2018 gefasst. Gemäss dem Beschluss wird am diesem Sonntag über die Volksinitiative «Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung alleine durch die Nationalbank!» (Vollgeld-Initiative) und das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz) abgestimmt. Ausserdem findet die Ersatzwahl eines Mitglieds am Bezirksgericht in Frauenfeld statt, ein allfälliger zweiter Wahlgang wurde auf den 23. September 2018 festgesetzt. Vorschläge zur Aufnahme von Kandidatinnen und Kandidaten auf die Namenliste sind der Staatskanzlei schriftlich mittels Wahlvorschlagsformular bis Montag, 16. April 2018, 16.30 Uhr, zu melden. Wählbar sind jedoch auch Personen, die nicht auf der Namenliste aufgeführt sind.