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Anordnungsbeschluss für Abstimmungen und Wahl am 23. September 2018

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Anordnungsbeschluss für die nationalen und kantonalen Abstimmungen vom 23. September 2018 gefasst. Nebst drei eidgenössischen Vorlagen kommt auch eine kantonale Vorlage vors Volk. Ausserdem steht im Bezirk Weinfelden die Wahl eines Mitglieds des Bezirksgerichts an.

Auf nationaler Ebene wird die Stimmbevölkerung am 23. September 2018 aufgerufen, über die Volksinitiativen «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege» (Velo-Initiative), «Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel» (Fair-Food-Initiative) und «Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle» abzustimmen.

Auf kantonaler Ebene kommt ein Kredit über 25,416 Millionen Franken in Form eines Darlehens als Anteil des Kantons Thurgau an die Stiftung Ostschweizer Kinderspital für den Neubau des Ostschweizer Kinderspitals (OKS) in St. Gallen vors Volk. Laut Kantonsverfassung unterliegen Beschlüsse des Grossen Rates, die neue, einmalige Ausgaben von mehr als drei Millionen Franken vorsehen, der Volksabstimmung. Der Grosse Rat hat dem Kredit am 2. Mai 2018 zugestimmt. Der Neubau des Ostschweizer Kinderspitals in St. Gallen wird unter anderem nötig, da der Raumbedarf seit Bezug des heutigen Spitalgebäudes von 1966 erheblich gewachsen ist.

Der Bezirk Weinfelden wählt am 23. September 2018 eine neue Berufsrichterin/einen neuen Berufsrichter. Diese Ersatzwahl wird nötig, da die derzeitige Berufsrichterin Marianne Bommer infolge Wahl zur Oberrichterin um vorzeitige Entlassung aus dem Staatsdienst per 31. Oktober 2018 ersucht hat.

Für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die im Kanton Thurgau stimmberechtigt sind, ist es am 23. September 2018 möglich, ihre Stimme elektronisch abzugeben. Dies, nachdem der Bundesrat am 20. Juni 2018 dem Kanton Thurgau die Grundbewilligung dafür bis 2020 erteilt hat.