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Feuerverbot in Wald und Waldesnähe ab heute in Kraft

Mit der heutigen Publikation im Amtsblatt ist das kantonsweite Feuerverbot in Wäldern und deren Umkreis von 200 Metern in Kraft. Auf ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot wird zwar aufgrund regionaler Gegebenheiten weiterhin verzichtet, der Fachstab Trockenheit ruft aber zum Verzicht von Feuerwerk auf.

Die Wetterprognosen für die Tage bis zum ersten 1. August zeigen weiterhin Hitze und praktisch keinen Niederschlag. Das Fehlen von Niederschlag und die zurzeit herrschenden Temperaturen von zum Teil über 30 Grad trocknen die Wälder, Felder, Fliessgewässer, Gärten und Flächen in Siedlungsgebieten zusehends aus. Deshalb gilt ab heute im ganzen Kanton Thurgau ein Feuerverbot in den Wäldern und in deren Umkreis von 200 Metern.

Aufgrund von regionalen Unterschieden wird im Kanton Thurgau derzeit auf ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot verzichtet. Der Fachstab Trockenheit appelliert aber an die Verantwortung der Bevölkerung, dieses Jahr auf Feuerwerk – insbesondere auf brennende Flugkörper –  zu verzichten. Ausserdem sollen Höhenfeuer und 1. August-Funken nur an sicheren Orten und mit den nötigen Vorsichtsmassnahmen angezündet werden. Des Weiteren liegt es im Ermessen der einzelnen Gemeinden, auf ihrem Gemeindegebiet weiterführende Massnahmen zu erlassen.

Wasserentnahmeverbot besteht nach wie vor
Das Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer im Kanton Thurgau gilt weiterhin. Ausgenommen vom Wasserentnahmeverbot sind weiterhin Rhein, Bodensee sowie das Grund- und Quellwasser. Die Jagd- und Fischereiverwaltung ist in Zusammenarbeit mit Fischern noch immer bemüht, Fische aus Fliessgewässern zu retten, die zu versiegen drohen. Bislang wurden rund 36 Kilometer Fliessgewässer im Kanton Thurgau abgefischt.