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Eine Kandidatin und ein Kandidat für das Bezirksgericht Weinfelden

Für die Ersatzwahl eines Berufsrichters oder einer Berufsrichterin am Bezirksgericht Weinfelden vom 23. September 2018 sind innert der Eingabefrist zwei Wahlvorschläge eingegangen. Für die SP kandidiert Helene Pauli Stutz, für die CVP Emmanuele Romano. Die Wahl erfolgt für die verbleibende Amtsdauer 2016-2020.

Am Montag, 30. Juli 2018, ist die Eingabefrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ersatzwahl eines Berufsrichters oder einer Berufsrichterin am Bezirksgericht Weinfelden vom 23. September 2018 abgelaufen. Bei der Staatskanzlei sind zwei Wahlvorschläge eingegangen: Helene Pauli Stutz (SP) aus Hosenruck und Emmanuele Romano (CVP) aus Hatswil. Die 56-jährige Juristin Pauli Stutz und der 40-jährige Rechtsanwalt Romano bewerben sich für die Nachfolge von Marianne Bommer, die per 31. Oktober 2018 ihren Rücktritt infolge Wahl ins Obergericht eingereicht hat.

Die Kandidatin und der Kandidat werden somit auf der Namenliste aufgeführt, die den Wahlunterlagen für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger beigelegt wird. Es sind aber auch Personen wählbar, die nicht auf der Namenliste aufgeführt sind.