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Erleichterungen für Landwirte infolge der Trockenheit

Die Auswirkungen der seit Wochen anhaltenden Trockenheit und die heissen Temperaturen sind für die Landwirtschaft enorm. Am 6. August 2018 hat deshalb der Bund Massnahmen gegen die Folgen der Trockenheit ergriffen und die Kantone eingeladen, ihren Handlungsspielraum auszunützen.

Der Kanton Thurgau ist von der anhaltenden Trockenheit stark betroffen. Die Trockenheit führt in Einzelfällen zu ausserordentlichen finanziellen Belastungen für die Bauernbetriebe. Die vom Bund in Auftrag gegebenen Massnahmen werden vom Kanton Thurgau ergänzt. Die Direktzahlungsverordnung erlaubt es den Kantonen, in Fällen von höherer Gewalt besondere Massnahmen zu ergreifen. Das Landwirtschaftsamt nutzt den vom Bund gewährten Handlungsspielraum. Eine erste Massnahme ist die befristete Lockerung der RAUS-Bestimmungen (Regelmässiger Auslauf im Freien). Die Bestimmung, wonach bei Rinder, Ziegen und Schafe mindestens einen Viertel des Trockensubstanzbedarfs durch Weidefutter gedeckt werden muss, wurde ausgesetzt. Die Rinder, Ziegen, Schafe und Pferde bewegen sich im RAUS-Programm vom 1. Mai bis 31. Oktober an mindestens 26 Tagen pro Monat im Auslauf auf eine Weide. Die Ausnahme erlaubt anstelle des Auslaufs auf eine Weide den Auslauf in einen Laufhof. Insgesamt befinden sich die Tiere weiterhin mindestens 26 Tage pro Monat im Auslauf auf einer Weide oder in einem Laufhof.

Als zweite Massnahme ist es ab sofort erlaubt, die extensiv genutzten Wiesen und die wenig intensiv genutzten Wiesen vorzeitig zu beweiden. Normalerweise ist das erst ab dem 1. September erlaubt. Um die Qualität dieser Biodiversitätsförderflächen nicht zu gefährden, ist es möglich, die extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen schonend und über eine möglichst kurze Dauer zu beweiden. Sobald kein Weidegras mehr vorhanden ist, müssen die Tiere die Weide verlassen.
Als dritte Massnahme wurde bei den Landschaftsqualitätsprojekten der späteste Ansaattermin für die Massnahme «Farbige Zwischenfrüchte» bis am 31. August verlängert.

Diese Massnahmen sind sprichwörtlich nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Die Trockenheit kann zu ausserordentlichen finanziellen Belastungen für die betroffenen Bauernbetriebe führen. Die grösste Schwierigkeit besteht für die Landwirte in der Erhaltung der Liquidität und in der allgemeinen Verbesserung der Betriebssituation. Weitere Massnahmen sind in Vorbereitung.