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Einheitliche Finanzierung von Behandlungen durch Krankenkassen und Kantone

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterstützt das Ziel der einheitlichen Finanzierung von Leistungen im ambulanten und stationären Bereich, wie es eine Parlamentarische Initiative des Bundesparlaments verlangt. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates. Allerdings weist er darauf hin, dass der vorliegende Vorschlag ergänzt werden müsse.

Heute werden Leistungen im ambulanten Bereich vollständig von den Versicherern, also über Prämien, finanziert. Leistungen im stationären Bereich werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen und zu höchstens 45 Prozent von den Versicherern bezahlt. Diese Regelung kann direkt und indirekt zu verschiedenen Fehlanreizen führen, die dem Ziel einer günstigen und guten Behandlung entgegenstehen. Mit dem Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) soll die Finanzierung der ambulant und der stationär erbrachten Leistungen vereinheitlicht werden. Neu sollen die Krankenkassen alle ambulanten und stationären Behandlungen – mit Ausnahme der Langzeitpflege – vergüten. An die Kosten, die ihnen nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt der Versicherten verbleiben, sollen die Kantone einen Beitrag von mindestens 25,5 Prozent leisten. Dieser Prozentsatz, der im Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2015 rund 7,5 Milliarden Franken entsprochen hätte, wird so festgelegt, dass die Umstellung auf die einheitliche Finanzierung für die Kantone und die Versicherer insgesamt kostenneutral ausfällt.

Der Regierungsrat unterstützt die neue Regelung, die einen Paradigmenwechsel bedeutet, der einen der grossen Fehlanreize im Gesundheitswesen beseitigt. Wichtig ist dem Regierungsrat, dass keine Lastenverschiebung von den Krankenversicherern zu den Kantonen stattfindet. Das heutige System müsse bei der Lastenverteilung zwischen den Krankenversicherern und den Kantonen darauf Rücksicht nehmen, dass die ambulanten Leistungen – und damit die Kosten – stärker zunehmen als die stationären.

Die von der Nationalratskommission formulierten Ziele unterstützt der Regierungsrat. So sollen die Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich gefördert und die steuer- und prämienfinanzierten Finanzierungsanteile an den Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung stabilisiert werden. Ebenso sollen die koordinierte Versorgung und eine sachgerechte Tarifierung der ambulant und der stationär erbrachten Leistungen gefördert werden. Im Weitern fordert der Regierungsrat, dass das Institut der Vertragsspitäler aus systempolitischen Überlegungen abzuschaffen ist.

Vernehmlassungsantwort_Finanzierung_Gesundheitsleistungen.pdf [pdf, 3.8 MB]