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Regierungsrat weist Abstimmungsbeschwerden ab

Der Regierungsrat hat 14 Beschwerden gegen die eidgenössische Abstimmung vom 17. Mai 2009 über die Einführung biometrischer Pässe und Reisedokumente abgewiesen.

Mit inhaltlich gleichlautenden Anträgen war verlangt worden, das Abstimmungsresultat des Kantons Thurgau für ungültig zu erklären und die Abstimmung erneut durchzuführen oder andernfalls eine Nachzählung zu veranlassen. Der Regierungsrat begründet die Abweisung der Beschwerden damit, dass ein knappes Abstimmungsresultat keinen Anspruch auf Nachzählung der Stimmen begründet und nicht auf Unregelmässigkeiten bei der Durchführung der Abstimmung schliessen lässt. Bei der Durchführung der Abstimmung im Kanton Thurgau wurden keine Unregelmässigkeiten oder Vorkommnisse dargelegt, die berechtigte Zweifel an der Richtigkeit des Abstimmungsergebnisses aufkommen liessen.