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Hohe Anzahl widerrechtlicher Verkäufe von Alkohol, Tabak und Spirituosen

Auch dieses Jahr hat das Blaue Kreuz Schaffhausen-Thurgau im Sommer und im Herbst Alkohol- und Tabaktestkäufe durchgeführt. Die Resultate aus den fünf Thurgauer Gemeinden, die Testkäufe in Auftrag gegeben haben, zeigen, dass Alkohol in 42 Prozent, Tabak in 17 Prozent und Spirituosen in 42 Prozent der Fälle widerrechtlich an Jugendliche verkauft wurde.

Im Kanton Thurgau ist der Verkauf von Tabak und Alkohol an unter 16-Jährige und der Verkauf von Spirituosen an unter 18-Jährige verboten. Die Durchsetzung dieser Regeln liegt im Kanton Thurgau in der Verantwortung der Gemeinden. Um zu prüfen, ob diese gesetzlichen Bestimmungen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verkauf und in Gastrobetrieben eingehalten werden, führte das Blaue Kreuz im Sommer und im Herbst im Auftrag von fünf Gemeinden Alkohol- und Tabaktestkäufe durch. In verschiedenen Verkaufsstellen in diesen fünf Gemeinden versuchten speziell instruierte Jugendliche, in Begleitung einer Fachperson Alkohol, Tabak und Spirituosen zu kaufen.

In 10 von 24 Fällen (42 Prozent) gelang es den unter 16-jährigen Testkäuferinnen und Testkäufern, Alkohol zu kaufen. Beim Tabak war dies bei einem von sechs Testkäufen (17 Prozent) der Fall. In 10 von 24 Fällen (42 Prozent) waren minderjährige Testkäuferinnen und Testkäufer beim Kauf von Spirituosen erfolgreich. Der Anteil der wiederrechtlichen Alkoholverkäufe im Kanton Thurgau liegt mit 42 Prozent weit über dem Schweizer Durchschnitt, der im Jahr 2017 bei 27,8 Prozent lag.

Die Fachperson, welche die Jugendlichen begleiteten, gaben dem Verkaufspersonal beziehungsweise den Gastromitarbeiterinnen und Gastromitarbeitern jeweils im Anschluss an den Testkauf eine mündliche Rückmeldung. Zudem wurden die Verkaufsstellen schriftlich von den Gemeinden über die Resultate der Testkäufe informiert und aufgefordert, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Aufgrund eines widerrechtlichen Verkaufs von Alkohol, Tabak oder Spirituosen im Rahmen eines Testkaufs können keine Bussen ausgestellt oder sonstige Sanktionen ergriffen werden, da die gesetzliche Grundlage hierfür fehlt. Die Testkäufe dienen somit der Sensibilisierung der Verkaufsstellen für den Jugendschutz. Testkäufe – das konnte in anderen Kantonen nachgewiesen werden – zeigen längerfristig aber auch ohne Sanktionen Wirkung, wenn sie regelmässig durchgeführt werden.

Das Amt für Gesundheit des Kantons Thurgau finanziert die Testkäufe mit. Die Gemeinden können beim Amt für Gesundheit ein Gesuch für eine Teilfinanzierung einreichen. Die Perspektive Thurgau berät die Gemeinden zudem in Fragen zum Jugendschutz und der Alkoholprävention, insbesondere an Grossveranstaltungen.