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Höhe des Zinsfusses für Ausgleichs-, Verzugs- und Rückerstattungszinsen festgesetzt

Gestützt auf das Steuergesetz hat der Regierungsrat die Höhe des Zinsfusses für Ausgleichs-, Verzugs- und Rückerstattungszinsen für das Kalenderjahr 2019 festgesetzt. Da die Zinsen für Guthaben auf tiefem Niveau verharren, verbleiben die Ausgleichs- und Rückerstattungszinsen auf dem bisherigen Stand von 0,2 Prozent und der Verzugszinssatz bei 3,0 Prozent.