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Verordnung zum Steuergesetz in mehreren Punkten angepasst

Der Regierungsrat hat die Verordnung zum Steuergesetz in mehreren Punkten angepasst. So hat er Anpassungen aufgrund des Bundesgesetzes über Geldspiele, bei den Kapitaleinlagereserven sowie aufgrund von Änderungen beim Steuergesetz vorgenommen. Zudem setzt er die vom Grossen Rat im Februar 2018 beschlossenen Änderungen beim Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern gestaffelt auf den 1. Januar 2019, 2020 und 2021 in Kraft.