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Referenztarife für stationäre Spitalleistungen genehmigt

Der Regierungsrat hat die Referenztarife für stationäre Spitalleistungen genehmigt und setzt sie per 1. Januar 2019 in Kraft. Die Referenztarife in den Bereichen Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie werden gegenüber dem vergangenen Jahr teilweise angepasst und auf der Homepage des Amtes für Gesundheit unter www.gesundheit.tg.ch publiziert. Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) können die Versicherten für stationäre Behandlungen unter den Listenspitälern schweizweit wählen. Die Krankenversicherer und der Wohnkanton übernehmen die Behandlungskosten anteilsmässig, jedoch höchstens zum Tarif, der in einem Listenspital des Wohnkantons gilt.