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Stellenmeldepflicht: Bund beteiligt sich an Kontrollkosten der Kantone

Im Rahmen eines neuen Gesetzes beabsichtigt der Bund, sich finanziell an den Kontrollkosten zur Einhaltung der Stellenmeldepflicht zu beteiligen. Diese Neuerung begrüsst der Regierungsrat des Kantons Thurgau sehr und ist deshalb mit den im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Regelungen grundsätzlich einverstanden. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund.

Im Februar 2014 hat das Schweizer Stimmvolk die Initiative «Gegen Masseneinwanderung» angenommen. Das Parlament hat darauf eine Stellenmeldepflicht in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit beschlossen. Damit soll das Potenzial der inländischen Arbeitskräfte besser genutzt werden. Mit dem nun vorgeschlagenen Bundesgesetz über die Beiträge an die Kosten für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht soll dem Anliegen der Kantone nach einer finanziellen Beteiligung des Bundes an den Kontrollkosten der Einhaltung der Stellenmeldepflicht nachgekommen werden. Die Kantone sind es nämlich, die für den Vollzug der Einhaltung der Stellenmeldepflicht zuständig sind.

Der Regierungsrat begrüsst dieses schlanke, lediglich vier Artikel umfassende Gesetz ausdrücklich. Er macht jedoch darauf aufmerksam, dass die Kontrollen – wie vom Bund beschrieben – verhältnismässig und risikobasiert erfolgen sollen. Ausserdem sollen die Kontrollvorgaben so ausgestaltet sein, dass Änderungen in den Arbeitslosenzahlen nicht zu grossen Schwankungen innert Jahresfrist führen. Generell müsse darauf geachtet werden, dass Verordnungsvorschriften über Art und Umfang der Kontrollen die Organisationsfreiheit der Kantone nicht einschränke, so der Regierungsrat weiter.

Ihm fehlt allerdings im Gesetzesentwurf eine Regelung zur Zusammenarbeit und zum Datenaustausch. Damit die kantonalen Behörden ihre Kontrollaufgaben möglichst effizient wahrnehmen können, sei es notwendig, dass sie mit anderen Behörden zusammenarbeiten und Daten austauschen können und dürfen. Hierzu sei eine gesetzliche Grundlage unerlässlich.

Im Weiteren fordert der Regierungsrat, dass die Untersuchungskompetenzen der kantonalen Kontrollorgane im Gesetz geregelt werden. Er bedauert, dass keine entsprechenden Bestimmungen im Gesetzesentwurf vorgeschlagen werden. Er hält dazu in seiner Stellungnahme fest: «Ohne klar geregelte Kompetenzen ist eine Prüfung der Einhaltung der Pflichten bei der Stellenmeldung nur sehr eingeschränkt möglich.» Er beantragt daher, den Gesetzesentwurf mit einem Artikel betreffend Kontrollen und einem weiteren zur Zusammenarbeit und zum Datenaustausch zu ergänzen.

Vernehmlassungsantwort BG Beiträge Stellenmeldepflicht [pdf, 40 KB]