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Prävention und Bekämpfung von Spielsucht neu aufgegleist

Der Regierungsrat hat dem neuen Konzept zur Prävention und Bekämpfung von Spielsucht zugestimmt. Es regelt, wie die Gelder aus der Spielsuchtabgabe im Kanton Thurgau verwendet werden und ersetzt das bisherige Konzept Spielsuchtfonds.

Ausgangslage für das aktualisierte Konzept zur Prävention und Bekämpfung von Spielsucht sind das neue Bundesgesetz über die Geldspiele und das überarbeitete Geldspielkonkordat. Das nun verabschiedete Konzept hält die gesetzlichen Grundlagen sowie die Kriterien für die Mittelverwendung fest. Gegenüber dem bisherigen Konzept berücksichtigt es auch alle neuen Entwicklungen, die sich in der Zwischenzeit ergeben haben.

Das Bundesgesetz über Geldspiele verpflichtet die Kantone dazu, Massnahmen zur Prävention von exzessivem Geldspiel zu ergreifen sowie Beratungs- und Behandlungsangebote für spielsuchtgefährdete Personen anzubieten. Inhalt des Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordats (GSK) ist unter anderem die Erhebung von Abgaben, die für die Prävention und Bekämpfung der Spielsucht verwendet werden. Lotterien und Wettunternehmen werden verpflichtet, sowohl eine einmalige als auch eine jährliche Abgabe zu leisten. Ein Teil dieser Erträge wird nach dem in den einzelnen Kantonen erzielten Bruttospielertrag auf die Kantone verteilt. Sie dürfen diese ausschliesslich für zweckgebundene Massnahmen im Bereich Prävention und Bekämpfung von Spielsucht verwenden.

Das vorliegende Konzept regelt die Verwendung der Beiträge, die dem Kanton Thurgau zugesprochen werden. Sie werden auf die drei Aktivitäten SOS-Spielsucht, Spielsuchtberatung sowie Projekt- und Betriebsbeiträge aufgeteilt. SOS-Spielsucht ist eine interkantonale Zusammenarbeit von insgesamt sechs Ostschweizer Kantonen mit dem Ziel, schnelle und unkomplizierte Ersthilfe sowie Informationsvermittlung für Betroffene und Angehörige sicherzustellen. Zudem soll die Bevölkerung für die Risiken von exzessivem Glücksspiel sensibilisiert werden. Bezüglich Spielsuchtberatung unterhält der Kanton Thurgau mit dem Gemeindezweckverband für Gesundheitsförderung, Prävention und Beratung eine Leistungsvereinbarung. Sie regelt die Dienstleistungen in diesen Bereichen und wird durch die Perspektive Thurgau erbracht. Maximal 20 Prozent der kantonalen Spielsuchtabgabe können als Projekt- und Betriebsbeiträge an suchtformübergreifende und interdisziplinäre Institutionen aufgewendet werden. Entsprechende Gesuche werden durch das Amt für Gesundheit geprüft und entschieden.