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Taxpunktwert zu Tarmed ab dem 1. Januar 2019 festsetzen

Der Regierungsrat hat drei Verträge genehmigt, welche vorsorglich den Taxpunktwert zu Tarmed ab dem 1. Januar 2019 festsetzen. Sie regeln die Abgeltung von im Kanton Thurgau ambulant erbrachten Arztleistungen gemäss dem Krankversicherungsgesetz zwischen den Leistungserbringern, die von der Konferenz der Ostschweizer Ärztegesellschaften vertreten werden, und den verschiedenen Versicherern. Der Taxpunktwert in der Höhe von 83 Rappen wird provisorisch festgelegt und gilt für die Dauer des Tariffestsetzungs- beziehungsweise Tarifverlängerungsverfahrens.