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Neue Regelung für den Umgang mit gefährlichen Organismen

Wer mit Organismen wie Bakterien, Viren, Pilzen oder gebietsfremden Organismen umgeht, die gefährlich sein können, muss dies in geschlossenen Räumen tun. Das regelt die sogenannte Einschliessungsverordnung. Angesichts neuer Risiken in diesem Bereich beabsichtigt der Bund eine Revision dieser Verordnung. Die neuen Regelungen begrüsst der Regierungsrat, fordert aber Präzisierungen.

Die Verordnung enthält neue Bestimmungen zur Biosecurity, damit Organismen mit Schädigungspotenzial nicht missbraucht werden können. Personen, die Zugang zu solchen Organismen haben, müssen vertrauenswürdig sein. Zudem sollen die Verantwortlichen wie beispielsweise Laborleitende künftig verpflichtet werden, die Risiken ihrer Tätigkeit in Bezug auf einen möglichen Missbrauch zu prüfen, zu bewerten und entsprechende Massnahmen zu treffen. Zudem sollen Betriebe, die mit solchen Organismen arbeiten, ihr Sicherheitskonzept anpassen.

Um möglichen Epidemien besser vorbeugen zu können, wird eine gewisse Flexibilität in der Diagnostik eingeführt, ohne dass die Biosicherheit darunter leidet. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass in bestimmten Notsituationen (beispielsweise bei Verdacht auf Anthrax) Nachweise ausserhalb von Labors durchgeführt werden können.
Weitere Vereinfachungen sind dort vorgesehen, wo die Risiken gering sind und der administrative Aufwand für Behörden und Betriebe reduziert werden kann. Zudem sollen die Vorschriften für den Umgang mit gebietsfremden Organismen konkretisiert werden, ohne sie jedoch zu verschärfen.

Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagenen Ergänzungen und Anpassungen der Einschliessungsverordnung. Er schreibt dazu: «Sie führen insgesamt für die Mehrheit der betroffenen Betriebe zu einer leichten Entlastung im Meldeverfahren und klären für die Vollzugsbehörden bisher offene Fragen». Weiter führt er aus, dass die Anpassungen die angewandte Biosicherheit insbesondere im Bereich von gebietsfremden Organismen verbessern. Die Regelungen bezüglich der Biosecurity seien grundsätzlich zielführend, bedürften aber noch der Präzisierung. Namentlich sei darauf zu achten, dass den Biosicherheitsverantwortlichen keine Pflichten übertragen werden, die sie nicht wahrnehmen können. Grundsätzlich sei für die Anforderungen im Bereich Biosecurity eine Präzisierung notwendig.

Vernehmlassungsantwort_VO_Paket_Herbst_2019.pdf [pdf, 48 KB]

Was bedeuten Biosecurity und Biosicherheit?

Die Biosecurity (Biosicherung) umfasst den Schutz vor, die Kontrolle von und die Rechenschaft über Organismen, damit deren Verlust, Diebstahl, Abzweigung, unberechtigte Verwendung oder vorsätzliche, unberechtigte Freisetzung verhindert werden kann. Unter Biosicherheit fallen Massnahmen, Techniken und Verfahren, die einen unbeabsichtigten Kontakt mit Organismen oder deren versehentliche Freisetzung verhindern können.